Am morgigen Freitag, den 17. September 2021, findet die 1008. Sitzung des Bundesrats statt. Es ist das letzte Plenum vor der Bundestagswahl. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.
Der Bundesrat befasst sich abschließend mit sieben Bundestagsbeschlüssen - unter anderem zum Bundeshaushalt 2022, zur Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor, schärferen Transparenzregeln für Abgeordnete sowie zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Strafverfahren nach einem Freispruch, sollten sich im Nachhinein neue Beweismittel ergeben haben. Bremen plant zu letzterem eine Protokollerklärung abzugeben, in der erhebliche Bedenken zum Ausdruck kommen, ob das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird. Beraten wird auch eine von Bremen angeregte Änderung des SGB V mit der sichergestellt werden soll, dass behinderte Menschen bei einer Krankenhausbehandlung eine Begleitperson finanziert bekommen.
Die Bundesländer bringen morgen fünfzehn Initiativen für Entschließungen und Gesetzesentwürfe auf die Tagesordnung. Bei folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller bzw. ist der Initiative beigetreten (in Reihenfolge der Tagesordnung):
- Bremen setzt sich erneut mit anderen Ländern dafür ein, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) aufzuheben (TOP 9). Die Strafvorschrift des Paragrafen 219a StGB verbietet Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind. Diese Sanktionierung des Anbietens auch von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht mehr zeitgemäß ist. Der Paragraph behindert wesentlich die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Mit dem Antrag wird auch ein Bürgerschaftsbeschluss umgesetzt, der den Senat aufgefordert hatte, sich weiterhin auf Bundesebene für die Abschaffung des Paragrafen 219a einzusetzen.
- Zudem wird Bremen morgen einer Gesetzesinitiative aus Hamburg beitreten, die sich für eine Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt einsetzt (TOP 10). Die geforderten Neuregelungen bei der Vermietung möblierten Wohnraums zielen darauf ab, die Möglichkeit der Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern. Mit einer solchen Änderung hätten auch die Mieterinnen und Mieter in Bremen einen höheren Schutz.
- Bremen, Berlin, Hamburg und Thüringen stellen morgen einen Entschließungsantrag zur Abstimmung, der sich für eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Bundesregierung ausspricht (TOP 53). Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel sollen somit umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt geschützt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorbehalte gegenüber Artikel 59 Absatz 2 und 3 der Istanbul-Konvention aufzuheben.
Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1008/tagesordnung-1008.html.
Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Pressereferent bei dem Bevollmächtigten beim Bund, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de