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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Obergrenze für Pflegeheime: Maximal 80 Plätze und Einzelzimmer in Neubauten

Senatorin Stahmann legt neue Bauverordnung vor / Barrierefreiheit ab 2031

16.11.2021

Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Dienstag, 16. November 2021) dem Senat vorgelegt hat. Darüber hinaus sollen alle Einrichtungen der Altenpflege einen Zugang zum Internet sicherstellen, und zwar in sämtlichen Privatzimmern sowie in Gemeinschaftsräumen. Alle Warmwasserauslässe müssen mit einem Verbrühschutz versehen sein, und von 2031 an müssen alle Einrichtungen barrierefrei sein. Der Senat hat die Sozialsenatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.

"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden", sagte Senatorin Stahmann. "Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zu Lasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."

Die neue Bauverordnung solle zudem einen Impuls für eine quartiersnahe Versorgung setzen, sagte Senatorin Stahmann weiter: "Wir müssen uns fragen: Wie wollen ältere, pflegebedürftige Menschen leben? Wollen sie sehr große Einrichtungen auf der grünen Wiese oder einen Lebensort mit Infrastruktur – mit Supermarkt, Apotheke und Bushaltestelle. Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier bieten alten Menschen die Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben. Das geht aber nicht mit 150-Betten-Häusern."

Im Bundesland Bremen haben derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze. Größtes Haus ist eine Einrichtung in Bremerhaven, die ihre Zahl an Plätzen mit 204 angibt, davon 136 in Einzel- und 68 in Doppelzimmern.

Die Bauverordnung lässt künftig Doppelzimmer in Neubauten generell nicht mehr zu. Sie gibt aber die Möglichkeit, zwei Zimmer zu einer Nutzungseinheit – etwa für Paare – zusammenzuschließen. Senatorin Stahmann: "Niemand soll gezwungen werden mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen." Im heutigen Bestand gebe es rund 80 Prozent Einzel- und 20 Prozent Doppelzimmer. "Die Menschen wählen die Doppelzimmer in der Regel aber nur noch dann, wenn keine Einzelzimmer mehr verfügbar sind." Zimmer müssen zudem eine Mindestgröße von 14 Quadratmetern haben, der Vorraum darf dabei nicht eingerechnet werden.

Während diese Regelungen ausschließlich für Neubauten gelten, muss Barrierefreiheit ausnahmslos in sämtlichen Einrichtungen hergestellt werden. Dafür gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Die Einrichtungen sollen dann keine Schwellen mehr haben, und zumindest ein Teil der Sanitärbereiche muss auf die Nutzbarkeit mit Rollstühlen ausgelegt sein. Auch Orientierungssysteme für Menschen mit Sehbehinderung wird es dann geben müssen: "Diese Themen sollte man heute nicht mehr diskutieren müssen", sagte Senatorin Stahmann.

Eine Folge der Pandemie ist daneben die Forderung nach einem flächendeckenden Ausbau von Internetzugängen in allen Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege in Bremen. Senatorin Stahmann: "Gerade zu Beginn der Pandemie gab es für viele kaum Möglichkeiten, im Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen wir die heutigen technischen Möglichkeiten konsequent zugänglich machen."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de