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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialstaatsrat nimmt Petition mit Skepsis auf

"Wir können nicht 40 Bescheide pauschal aufheben" / Jeder Einzelfall werde sehr verantwortlich geprüft

11.01.2022

Mit großer Zurückhaltung hat Sozialstaatsrat Jan Fries die geplante Übergabe der Petition des Vereins Fluchtraum zum Verbleib von 40 Personen in Bremen aufgenommen. "Wir haben großes Verständnis dafür, dass die Betroffenen in Bremen bleiben wollen, zumal, wenn sie unter psychischen Belastungen leiden und schon nennenswerte Schritte auf dem Weg der Integration geschafft haben", sagte er. Der Verbleib in einem bestimmten Bundesland sei aber rechtlich an enge Bedingungen geknüpft. Das seien familiäre Bindungen innerhalb der Kernfamilie "oder sonstige zwingende Gründe", wie es im Aufenthaltsgesetz (§ 15a) heiße. "Ob diese Gründe vorliegen, prüft unsere Behörde immer im Einzelfall und würdigt dabei sämtliche Umstände", sagte der Staatsrat weiter. Gegen den behördlichen Bescheid seien am Ende Rechtsmittel zulässig. "In der Gesamtbetrachtung zeigen die uns vorgelegten Fälle, dass die Verwaltungsverfahren die Umstände des Einzelfalles angemessen berücksichtigen." Dazu gehöre, "dass die Bescheide vor Gericht Bestand haben und nur in sehr wenigen Einzelfällen revidiert" werden müssten. "Wir werden daher dem Wunsch der Petentinnen und Petenten nicht nachkommen können und 40 Bescheide pauschal aufheben. Das lässt sich nicht vereinbaren mit rechtsstaatlichem Handeln und mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung."

Zum Hintergrund:
Die von Fluchtraum benannten Personen hatten ursprünglich den Schutz der Kinder- und Jugendhilfe angestrebt, die meisten hatten wahrheitswidrig behauptet, sie seien minderjährig. Nach den Feststellungen des Jugendamts und den gerichtlich eingeforderten medizinischen Untersuchungen sind sie zum Zeitpunkt ihrer Einreise in Wahrheit Mitte 20 bis Ende 20 gewesen. Der älteste, nach Einschätzung der Ärzte 29 Jahre alt, hatte sich als 16-Jähriger ausgegeben.

Die Gerichtsverfahren gegen die Entlassung aus den Einrichtungen der Jugendhilfe (oder die Nichtaufnahme in die Einrichtungen der Jugendhilfe) sind rechtskräftig abgeschlossen.

Als Erwachsene müssen die jungen Männer zunächst ihren Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik klären. Dazu existiert ein bundesweites Verteilverfahren, das sicherstellen soll, dass alle Bundesländer eine ihrer Bevölkerung entsprechende Zahl an Asyl- und Duldungs-Fällen bearbeiten. In dem jeweiligen Bundesland wird dann auf Grundlage von Bundesrecht entschieden, ob die Menschen ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nehmen können oder ob sie wieder ausreisen müssen.

In vielen der von Fluchtraum vorgetragenen Fälle ist die Entscheidung bereits gefallen, die Betroffenen sollen ihren Aufenthaltsstatus in einem anderen Bundesland klären. Die Betroffenen haben gegen diese Verteilentscheidung geklagt, viele von ihnen warten noch auf eine abschließende Entscheidung in der zweiten Instanz. Mit den Protesten und der Übergabe der Unterschriften will Fluchtraum nun erreichen, dass Bremen pauschal die Zuständigkeit übernimmt, und nicht das im Einzelfall gesetzlich vorgesehene Bundesland. Die Entscheidung über den weiteren Verbleib in Deutschland oder die Verpflichtung zur Ausreise würde damit in Bremen fallen, die Rechtsgrundlage ist die gleiche wie in den anderen Bundesländern.

Bei genauer Betrachtung sind die 34 von 40 Fällen, die der Verein Fluchtraum bislang vorgelegt hat, im Detail noch unterschiedlich gelagert. Im Wesentlichen gibt es drei Fallgruppen: Etwa ein Viertel der Fälle ist vollständig abgeschlossen, das heißt, im Eil- und Klageverfahren haben die Verwaltungsgerichte die Entscheidung der Behörde bestätigt und festgestellt: Es liegen keine zwingenden Gründe gegen die Zuweisung in das zuständige Bundesland vor, insbesondere keine Gründe, der Umverteilung nicht unverzüglich nachzukommen. In der Überzahl der 34 vorgetragenen Fälle ist aber die gerichtliche Klärung noch nicht abgeschlossen. In der Regel unterliegen die Betroffenen im Eilverfahren und müssten sich somit bis zum Abschluss des Klageverfahrens an den Ort der Umverteilung begeben. In einem weiteren Teil der Fälle hat die Behörde noch keine Verteilentscheidung getroffen, und in einem Fall hat Bremen die Zuständigkeit übernommen. "Eine gemeinsame Beurteilung aller 34 Fälle ist bei diesem Sachverhalt nicht sinnvoll", sagte Staatsrat Jan Fries abschließend. Ihre Haltung habe die Behörde den Vertreterinnen und Vertretern des Vereins in Gesprächen bereits wiederholt dargelegt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de