Am heutigen Donnerstag (03.02.11) verschaffte sich Justizsenator Martin Günthner anlässlich eines Besuches bei der GISBU, Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH Bremerhaven, einen Eindruck von der anspruchsvollen Arbeit in der Straffälligenhilfe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GISBU in Bremerhaven seit vielen Jahren erfolgreich leisten.
Justizsenator Martin Günthner und der Geschäftsführer der GISBU, Eberhard Muras, betonten übereinstimmend die Bedeutung der Arbeit der GISBU für von Haft bedrohte bzw. bereits inhaftierte Straffällige: „Mit Hilfe der vom Senator für Justiz und Verfassung gewährten Zuwendungen und Dank des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GISBU können wir hier in Bremerhaven für straffällige Menschen ein umfangreiches Hilfsangebot vorhalten. Die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, der Täter-Opfer-Ausgleich sowie der Sozialdienst in der JVA Bremerhaven sind wichtige Hilfen, um eine Inhaftierung zu vermeiden oder den oft schwierigen Übergang von der Inhaftierung in die Freiheit erfolgreich zu gestalten.“
Neben der Straffälligenhilfe ist die GISBU in den Arbeitsbereichen Wohnungsnotfallhilfe, Jugendhilfe und Hilfe bei häuslicher Gewalt tätig. Die Aufgaben im Bereich der Straffälligenhilfe finanziert der Senator für Justiz und Verfassung zu einem großen Anteil durch Zuwendungen, die GISBU steuert zudem einen Eigenanteil aus eigenen Mitteln bei.
Über den aktuellen Stand der Straffälligenhilfe tauschten sich Senator Martin Günthner und Geschäftsführer Eberhard Muras mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen aus. Dabei konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre erfolgreiche Arbeit verweisen. So haben sie durch Gespräche mit Geldstrafenschuldnern und die Begleitung dieser Geldstrafentilgung im Jahre 2009 die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen mit insgesamt ca. 16.000 Hafttagen eingespart. Durch die Tätigkeit im Sozialdienst wurde eine Vielzahl von Gefangenen vom Haftbeginn bis zum Haftende betreut und teilweise in Anschlussmaßnahmen vermittelt. Mit einem erfolgreich durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich konnte im Jahr 2009 in ca. 130 Verfahren eine Streitschlichtung erreicht und eine Verurteilung vermieden werden.