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Senatskanzlei

Staatsvertrag zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien tritt in Kraft

01.07.2022

"Die letzte Ratifikationsurkunde zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag ist hinterlegt worden. Damit ist der Staatsvertrag am 30. Juni 2022 in Kraft getreten", informierte Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder über das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages.

Mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag werden insbesondere Regelungen zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien eingeführt. "Mit den neuen Regelungen wollen wir den Zugang zu Medien für Menschen mit Beeinträchtigungen weiter erleichtern", erläutert Medienstaatssekretärin Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission, die Regelungen. "Das Recht auf ungehinderte Teilhabe und unmittelbare Information steht allen Menschen gleichermaßen zu und muss gleichberechtigt ausgeübt werden können", so die Staatssekretärin weiter.

Unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen wurden die Regelungen im Austausch mit Behindertenverbänden und Medienanbietern erarbeitet. Dr. Olaf Joachim, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund: "Ich danke ganz herzlich allen Beteiligten für die engagierten und guten Diskussionen der letzten Monate. Die nun im Staatsvertrag verankerten Regelungen werden der Barrierefreiheit in den Medien einen weiteren Schub geben und damit Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs erleichtern."

Hintergrund

Durch den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag werden insbesondere Regelungen zur Barrierefreiheit eingeführt und konkretisiert. Damit wird unter anderem der in die Zuständigkeit der Länder fallende Bereich des European Accessibility Acts (EAA) in nationales Recht umgesetzt. Im Übrigen erfolgt die Umsetzung des EAA durch Bundesrecht. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2021 mussten dem Staatsvertrag noch alle 16 Länderparlamente zustimmen (sog. Ratifikation). Am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (derzeit Nordrhein-Westfalen) kann der Staatsvertrag in Kraft treten.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de