Mittel fließen nach Grohn, Gröpelingen, Lüssum, Schweizer Viertel, Blumenthal und Alte Neustadt sowie in Bremerhaven Geestmünde, Lehe, Wulsdorf
31.08.2022Das Land Bremen erhält für die Städtebauförderung im Jahr 2022 insgesamt 5,7 Millionen Euro Bundesmittel. Hiermit können Projekte mit einem Verpflichtungsrahmen von 17,1 Millionen Euro in Bremen umgesetzt werden, da sich die beiden Städte gemeinsam und das Land Bremen ebenfalls mit jeweils 5,7 Millionen Euro beteiligen.
Die Mittel werden wie seit 2020 auf drei Programme der Städtebauförderung verteilt: "Sozialer Zusammenhalt", "Lebendige Zentren" sowie "Wachstum und nachhaltige Entwicklung". Neben Schwerpunkten wie der Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere und der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen sind in allen Programmgebieten Projekte umzusetzen, die dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen.
Im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" werden die Fördergebiete Gröpelingen und Grohn in Bremen sowie Geestemünde und Lehe in Bremerhaven unterstützt. Besonders in Bremerhaven soll dabei ein Fokus auf die Sanierung von Altbauten gelegt werden. Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" wird in Bremen in Lüssum, Gröpelingen und im Schweizer Viertel sowie in Bremerhaven-Lehe eingesetzt. Im Programm "Lebendige Zentren" werden die Bremer Gebiete Alte Neustadt/ Buntentor und Blumenthal sowie das Gebiet Bremerhaven-Wulsdorf gefördert.
Dazu Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Die Gelder der Städtebauförderung kommen den Menschen direkt im Quartier zu Gute. Diese Förderung unterstützt nun seit mehr als 50 Jahren die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung der Quartiere, bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände oder der Aktivierung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Fördergebieten. Es ist immens wichtig, dass mit der aktuellen Städtebauförderung der Gedanke einer klimaangepassten Stadtentwicklung und einer klimafreundlichen Mobilität in den Fokus gerückt und weiter gestärkt wird. Bei der Entwicklung künftiger Entwicklungskonzepte müssen Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und urbane Resilienz unbedingt mit aufgenommen werden. Auch begrüßenswert: Die Verbesserung der klimafreundlichen Mobilität wird ausdrücklich als mögliche Fördermaßnahme benannt. Diese Maßnahmen kommen allen Menschen in den Stadtteilen direkt vor Ort zu Gute."
Integrierte Entwicklungskonzepte verlängert
Neben diesem Landesprogramm für Städtebauförderung entscheidet die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung morgen (1. September 2022) zusätzlich über die Verlängerung von drei Integrierten Entwicklungskonzepten (IEK). Dazu zählen die IEK Grohn, Walle und Buntentor.
Der Senat hatte bereits am 5. Juli 2022 die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Grohn (IEK) beschlossen. Damit liegen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vor, die als Zuschuss des Bundes zu diversen geplanten Baumaßnahmen in den nächsten zehn Jahren eingesetzt werden sollen. Räumlicher Schwerpunkt des IEK Grohn bleibt weiterhin das nähere Umfeld der Wohnanlage Grohner Düne, fokussiert auf den Stadtraum rund um den Vegesacker Bahnhofsplatz. Zahlreiche Einzelprojekte stehen hier in den nächsten Jahren an: Der Hochwasserschutz wird nicht nur den aktuellen Anforderungen angepasst, er soll auch städtebaulich in einen neu zu gestaltenden Platzbereich eingebunden werden. Möglichkeiten, den Bahnhofsplatz neu anzulegen und dessen Nutzungen anders zu zonieren werden derzeit geprüft. Die Renaturierung der Schönebecker Aue zwischen Parkplatz und Stadion Vegesack ist ein weiteres Großvorhaben, das planerisch vorbereitet wird. Die Wirtschaftsförderung Bremen wird den Bahnhof Vegesack denkmalgerecht sanieren. Ein städtebaulicher Rahmenplan führt die einzelnen Vorhaben zusammen. Dessen Planungsstand wird am 28. September in einer öffentlichen Sitzung für die Bürgerinnen und Bürger im Kulturbahnhof vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert.
Neben den baulichen Maßnahmen wird im Zuge der Umsetzung des IEK auch weiterhin die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Themen aus den Bereichen Arbeit, Soziales, Bildung und Inneres in einer Projektgruppe gefördert. Bis Ende dieses Jahrzehntes wird das IEK Grohn mit einem voraussichtlichen Volumen der Städtebauförderung von 10,0 Millionen Euro weiterhin zur städtebaulichen Aufwertung und sozialen Stabilisierung in diesen Ortsteilen beitragen.
Die Neuanlage des maroden Spielplatzes an der Hermann-Wegener-Straße in Bremen-Grohn hat sich aufgrund steigender Material- und Baukosten und einer umfangreicher ausfallenden Bodensanierung verteuert. Das mit 622.000,- Euro berechnete Vorhaben wird Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 85.000,- Euro haben. Die Qualität und der Umfang der zur Ausführung anstehenden Maßnahme soll jedoch beibehalten werden, sodass die Kostensteigerung aus Mitteln der Städtebauförderung in vollem Umfang übernommen wird. Dies soll die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung in ihrer morgigen Sitzung ebenfalls beschließen. Damit kann die bauliche Erneuerung alsbald beginnen. Die Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft können den sehr beliebten und pädagogisch betreuten Spielort dann ab voraussichtlich Frühjahr 2023 wieder für sich nutzen.
Neuordnung der Städtebauförderung
Der Bund hat 2020 die Städtebauförderung neu geordnet. Aus den bis dahin bestehenden sechs Programmen der Städtebauförderung wurden drei: Lebendige Zentren, Wachstum und Nachhaltige Erneuerung und Sozialer Zusammenhalt. Für bereits bestehende Programmgebiete musste in der Folge geprüft werden, ob dort ein weiterer Bedarf besteht, der eine Überführung in die neuen Programme der Städtebauförderung erforderlich macht:
Im Städtebauförderungsgebiet Alte Neustadt/Buntentor läuft seit 2009 die Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes. Bisher wurden Projekte mit einem Kostenvolumen von rund 5,0 Millionen Euro für den Stadtteil umgesetzt. Damit ist der bewilligte Mittelrahmen zwar noch nicht ausgeschöpft, er reicht jedoch nicht mehr aus, um die letzten Projekte, die Fuß- und Radverkehrsbrücke über die Kleinen Weser und den räumlich anschließenden Stadtwerderpark umzusetzen. Deshalb soll die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung morgen beschließen, das IEK Buntentor formal aus dem auslaufenden Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" in das Anschlussprogramm "Lebendige Zentren" zu überführen und den Mittelrahmen aufzustocken. Für die beiden Projekte stehen nun noch insgesamt 7,6 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere etwaige Kostensteigerungen müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Mit der Umsetzung soll voraussichtlich in 2024 begonnen werden.
Auch für das Städtebauförderungsgebiet Walle ist absehbar, dass der beschlossene Mittelrahmen nicht mehr ausreicht, um die ausstehenden Projekte abzuschließen. Hier soll der Mittelrahmen erhöht werden: Durch die Überführung des IEK Buntentor in das Programm "Lebendige Zentren" sind im auslaufenden Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Mittel frei geworden, von denen nun Walle profitieren kann. Dadurch kann die bereits lange geplante Umgestaltung des Steffenswegs trotz der inzwischen gestiegenen Baukosten bis Ende 2026 umgesetzt werden.
"Die Städtebauförderung ist ein sehr wichtiger Baustein für lebenswerte und lebendige Quartiere, in denen die Bürgerinnen und Bürger gerne wohnen. Ich freue mich, dass die Projekte der Integrierten Entwicklungskonzepte in Grohn, Walle und Buntentor mit unseren Beschlüssen weiterentwickelt werden können", sagt Stadtentwicklungssenatorin Dr. Maike Schaefer.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de