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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Verlängerung der Corona-Verordnung bis 15. Oktober 2022

08.09.2022

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. Oktober 2022 beschlossen. Die Verlängerung tritt nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten.
Folgende Basisschutzmaßnahmen werden weiterhin im Land Bremen gelten:

  • Maskenpflicht
    • In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95").
    • Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.
    • in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
  • Testpflicht
    • in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
    • in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
    • in Justizvollzugsanstalten
  • Isolationsdauer für Infizierte
    • Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de