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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Drug-Checking kann Leben retten

Justizministerinnen und -minister streiten über straffreie Drogentests

10.11.2022

Die gesundheitlichen Risiken "ihrer" Droge sind den allermeisten Nutzerinnen und Nutzern bekannt – nicht erkennbar ist für sie allerdings, was sich tatsächlich in den Tütchen oder Pillen, die sie von Dealern kaufen, befindet. Oft sind es neben dem Reinheitsgrad gerade die Streckmittel oder Beimischungen anderer Drogen, die zu schlimmsten gesundheitlichen bis lebensgefährlichen Folgen führen. Die Koalition in Bremen hat sich daher schon in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Drug-Checking zu ermöglichen: Drogen-Nutzerinnen und -Nutzer sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihren "Stoff" auf Verunreinigungen und Zusammensetzung prüfen zu lassen, ohne dabei strafrechtliche Konsequenzen wegen des Besitz der illegalen Drogen befürchten zu müssen.

Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: "Das Drug-Checking schützt nicht nur diejenigen, die ihren Stoff prüfen lassen, sondern letztlich auch den übrigen Nutzerinnen und Nutzer ganz konkret – weil die Ergebnisse auch öffentlich gemacht werden. In der Schweiz, wo Drug-Checking bereits seit Jahren angeboten wird, konnte dadurch aktuell davor gewarnt werden, dass dort offenbar Ecstasy-Tabletten auf dem Markt sind, die eben nicht MDMA – den für diese sogenannte Partydroge bekannten Wirkstoff – sondern in erster Linie Ketamin oder Chrystal Meth enthielten. Beide Stoffe unterscheiden sich sowohl was die Wirkung als auch Dosierung und Suchtpotential angeht deutlich von MDMA – was bei den Nutzerinnen und Nutzern schwerste gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod haben kann."

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister hat sich heute unter Federführung unter anderem Bremens mit dem Thema befasst. Mit einem "Unentschieden" und daher einer formalen Ablehnung ging die Abstimmung zur Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens aus, der den Bundesländern den Betrieb von "Drug-Checking"-Projekten ermöglicht hätte und gleichzeitig Konsumierende, die dieses Angebot nutzen, von einer Strafverfolgung ausnehmen sollte.

"Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen, um die ehedem großen gesundheitlichen Gefahren von Drogen zu minimieren und auch daher ehrlich gesagt alles andere als zufrieden damit, dass dies offenbar – trotz guter Beispiele anderer europäischer Länder – in einigen Bundesländern anders gesehen wird. Wir werden uns auf jeden Fall weiterhin für dieses Thema einsetzen."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de