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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Vorwurf der Abgeordneten Mohr-Lüllmann ist falsch!“

07.04.2011

Die heute (07.04.2011) in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft gefallene Behauptung der Abgeordneten Dr. Mohr-Lüllmann, die Gesundheitsbehörde habe auf einen Hinweis auf einen Rechtsverstoß nicht angemessen reagiert, ist falsch. Das stellte Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter unmissverständlich klar.

Auf den von der Apothekerkammer Bremen im Jahr 2008 geäußerten Verdacht, ein Apotheker gebe verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorlage eines Rezeptes an Kunden ab, hat die Gesundheitsbehörde sofort reagiert. Sie hat die betroffene Apotheke einer apothekenrechtlichen Untersuchung unterzogen und aufgrund dabei festgestellter Verfehlungen ein Bußgeld verhängt und außerdem eine Ordnungsverfügung erlassen. Weitere Möglichkeiten waren apothekenrechtlich nicht möglich. Die Apothekerkammer Bremen, deren Vize-Präsidentin Frau Dr. Mohr-Lüllmann ist, war jederzeit durch die Behörde über die Maßnahmen der Behörde informiert.