Nun geht es los. Neben dem Gerhard-Marcks-Haus in Bremen soll in Erinnerung an den Fall von Laye Alama Condé, stellvertretend für die Menschen, die in staatlicher Obhut dem Einsatz von Brechmitteln ausgesetzt waren, ein Gedenkort errichtet werden. Alle Bildenden Künstlerinnen und Künstler sind herzlich eingeladen, sich für das zweistufige Verfahren zu bewerben. Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft lobt der Senator für Kultur Bremen einen Kunst-Wettbewerb zur Erlangung von künstlerischen Gestaltungsideen zur Errichtung des neuen Gedenkortes in Bremen aus.
Der Gedenkort soll an die Zeit der Brechmittelvergabe in Bremen zwischen 1991 bis 2005 erinnern und an die vielen hundert Betroffenen dieser staatlichen Zwangsmaßnahme. Insbesondere soll an Laye Alama Condé gedacht werden. Er starb am 7. Januar 2005 an den Folgen der zwangsweisen Brechmittelvergabe. Diese Praxis wird seit 2006 durch den Europäischen Menschengerichtshof als Foltermethode eingestuft. Es soll daran erinnert werden, dass kein Mensch in staatlicher Obhut gefoltert, zu Schaden kommen oder sterben darf.
Der Bremer Landesbeirat für Kunst im öffentlichen Raum hat 2021 entschieden, dieses Verfahren mit einer eigens dafür zusammengesetzten Auswahlkommission zu betrauen. Die Kommission wurde vorab über ein Interessensbekundungsverfahren zusammengesetzt und besteht aus Personen, die in Bremen leben und einen besonderen Bezug zum Thema haben. Sie begleiten diesen Prozess und entscheiden über die Auswahl. Die Auswahlkommission besteht aus zehn Mitgliedern, die allesamt sehr unterschiedliche Hintergründe mitbringen. Die Kommission ist paritätisch und divers besetzt.
Alle Bildenden Künstlerinnen und Künstler – auch internationale-, die sich mit dem Thema befassen möchten, sind eingeladen, sich für das zweistufige Verfahren zu bewerben. Insbesondere sind Künstlerinnen und Künstler eingeladen sich zu bewerben, die Bezüge zu den beschriebenen Themen und Inhalten mitbringen. Darüber hinaus sind ausdrücklich sogenannten BIPoC – also Black, Indigenous und People of Color herzlich eingeladen, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.
In einem ersten Schritt müssen die Künstlerinnen und Künstler ihr Interesse bis zum 31. Januar 2023 schriftlich bekunden und begründen. Die Auswahlkommission wählt aus allen Einsendungen bis zu sieben Künstlerinnen und Künstler aus, die daraufhin im zweiten Schritt bis zum 30. Mai 2023 konkrete Gestaltungsvorhaben für den neuen Gedenkort ausarbeiten.
Die Auswahlkommission wird dann den Sieger oder die Siegerin auswählen, der bzw. die dann im Herbst 2023 das Kunstwerk neben dem Gerhard-Marcks-Haus in Bremen errichten wird. Eine kunstfachliche Begleitung bei der Auswahl durch den Landesbeirat für Kunst im öffentlichen Raum ist möglich. Als Budget für das Kunstwerk, inklusive Künstlerhonorar und vorzubereitende Arbeiten, ist eine Gesamtsumme von max. 60.000 Euro brutto vorgesehen.
Als Bearbeitungshonorar für die einzureichenden sieben Entwürfe in Phase 2 erhalten die ausgewählten Kunstschaffenden 1.000 Euro brutto, sofern sie sämtliche geforderten Leistungen zum Zeitpunkt der Abgabe erbracht haben. Jede und jeder Teilnehmende kann nur einen Entwurf einreichen.
Die Wettbewerbskriterien und Vorgaben entnehmen sind den vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bitte richten Sie Ihr begründetes Interesse bis zum 31. Januar 2023 an:
Fragen oder Rückmeldungen richten Sie bitte an:
Frau Nicole Nowak
Referentin für Kunst im öffentlichen Raum
Senator für Kultur
Altenwall 15/16
28195 Bremen
nicole.nowak@kultur.bremen.de
Tel.: 0421 -361 59799
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Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de