Die eAkte ist etabliert, immer mehr Verwaltungsleistungen sind online verfügbar
28.12.2022In großen Teilen der Bremer Verwaltung arbeiten die Mitarbeitenden bereits umfassend mit der elektronischen Akte, gestützt auf ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem. In einigen Ämtern mit Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern führen die Mitarbeitenden intern die Akten bereits überwiegend elektronisch, zum Beispiel im Migrationsamt beziehungsweise in der Bußgeldstelle und bei den Abschleppmaßnahmen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes. Weitere Ämter und Dienststellen führen die elektronische Akte gerade ein. Dazu Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen: "Bremen ist hier im Bundesvergleich sehr gut aufgestellt. Schon seit Anfang 2022 gilt für unsere Verwaltung grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Aktenführung. Das zahlt sich aus. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit der eAkte, immer mehr Geschäftsgänge laufen ausschließlich digital."
Ein wesentlicher Vorteil der eAkte hat sich in der Corona-Pandemie gezeigt. Behörden haben ihre Aufgaben trotz der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen erfüllen können. Die Verwaltungsmitarbeitenden konnten ihre Aufgaben effizient und unter Berücksichtigung des Datenschutzes aus dem Homeoffice erledigen. Dazu Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen: "Die Pandemie hat uns allen gezeigt: Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist schlicht Voraussetzung für eine resiliente Verwaltung. In einer Krisenzeit, in der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Hilfe benötigen, ist das besonders wichtig."
Ab dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit die Pflicht, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Derzeit bieten die Verwaltungen in Deutschland noch nicht alle Verwaltungsleistungen online an. Die Ziele des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sind daher bundesweit nicht vollständig erreicht worden. Hagen: "Bremen hat seinen Beitrag zur Erfüllung des OZG erbracht. Bremen ist im Verbund der Bundesländer für das Themenfeld 'Familie und Kind' verantwortlich und hat die entsprechenden Onlinedienste fertiggestellt. Die technischen Lösungen können nun von anderen Bundesländern und Kommunen zur eigenen Nutzung übernommen werden." Die technischen Anpassungen dafür werden in 2023 erfolgen.
In Bremen können zurzeit über 100 Leistungen online beantragt werden, weitere gehen in den kommenden Wochen an den Start. Bremen ist zum Beispiel eines der ersten Bundesländer, welches die neuen Online-Baugenehmigungsverfahren einsetzen werden. Dennoch: Zahlreiche Verwaltungsleistungen erfordern weiterhin einen Antrag auf Papier oder das persönliche Erscheinen der Bürgerin oder des Bürgers. Hagen: "Das macht uns natürlich nicht glücklich. Wir arbeiten weiter daran, die Verwaltung digital erreichbarer zu machen. Ich will aber noch mehr. Ich möchte, dass Verwaltung Leistungen aktiv anbietet. Denn Verwaltung hat bereits jetzt die Daten vorliegen, die verraten, dass jemand ein Recht auf diese oder jene Leistung hat. Es braucht einen grundlegenden Wandel, fast schon eine Revolution im Selbstverständnis von Verwaltung. Ich möchte einen Staat, der sich von sich aus um die Bürgerinnen und Bürger sorgt und nicht erst auf Antrag aktiv wird. Dass das funktioniert, hat Bremen mit ELFE bereits gezeigt."
ELFE – Einfach Leistungen für Eltern – hat Bremen im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelt. ELFE ermöglicht, dass frisch gebackene Eltern nur einmal ihre Daten digital angeben müssen. Verschiedene behördliche Stellen sorgen im Anschluss dafür, dass unter anderem das Elterngeld ausgezahlt, die Geburtsurkunde ausgestellt und der Namenseintrag für das Kind vorgenommen werden. Noch steht der Online-Dienst ELFE einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de