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Senatskanzlei

Bürgermeister Bovenschulte: "Ohne Bremerhaven würde uns was fehlen"

Rede beim Festakt anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Stadtverfassung Bremerhavens

01.02.2023

Die besondere und bemerkenswerte Stellung Bremerhavens im Land Bremen hat der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, heute (1. Februar 2023) bei einem Festakt anlässlich des 75. Jahrestages des Inkrafttretens der Bremerhavener Stadtverfassung hervorgehoben. Zusammengefasst in einem Satz lautet das: "Da es eine kommunale Verfassungsautonomie in keinem anderen Bundesland gibt, kann sich Bremerhaven zu Recht mit dem stolzen Titel 'freieste Stadt Deutschlands' schmücken."

Zu dem Festakt im Historischen Museum Bremerhaven waren rund 200 geladene Gäste erschienen. Bovenschulte hob dabei eine Regelung aus der Landesverfassung besonders hervor: "Mit Artikel 65 der Landesverfassung bekennt sich die Freie Hansestadt Bremen ausdrücklich zum Zusammenhalt der Gemeinden des Landes und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Für mich ist dieser Verfassungsauftrag rechtliche Verpflichtung und persönliches Anliegen zugleich." Dem Land würde ohne die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener etwas fehlen.

Bovenschulte führte dabei aus, dass die Landesverfassung beiden Städten im Land das Recht einräumt, ihre jeweiligen Verfassungen selbst festzulegen. Doch "Gebrauch gemacht hat von dieser kommunalen Verfassungsautonomie bislang nur die Seestadt Bremerhaven". Daraus ergibt sich dann auch, dass Bremerhaven als einzige deutsche Stadt Polizei und Schulen unter kommunaler Verantwortung führt. Und auch die Stadtverordnetenversammlung nimmt eine Sonderrolle ein, "da sie sich bis heute das Recht bewahrt hat, den Oberbürgermeister als Vewaltungsspitze selbst zu bestimmen".

Insgesamt steht die Bremerhavener Stadtverfassung für "eine weitgehende Interpretation der kommunalen Selbstverwaltung", die auch an juristische Grenzen stößt – und auch mal überschreitet. Dennoch wurden unterschiedliche Auffassungen zwischen Bremerhaven und Land Bremen "bisher immer politisch gelöst; der Rechtsweg musste in dieser Frage nicht beschritten werden", so Bovenschulte. Für ihn ist das ein Zeichen guter Kooperation: "Hieran sieht man den Unterschied zwischen dem geschriebenen Wort und der gelebten Praxis." Auch das gelegentliche "Knirschen im Gebälk" zwischen der Seestadt und dem Senat ändere daran nichts: "Für mich ist dies ein gutes Geräusch. Denn es ist Ausdruck des Ringens um die beste Lösung für unser Gemeinwesen und somit ein Zeichen einer lebendigen Demokratie."

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de