Das vom Senat beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Kinder und Jugendliche nimmt langsam Fahrt auf. Derzeit sind beim Jobcenter Bremen etwa 1.200 Anträge gestellt worden. Weil bundesweit erst verhältnismäßig wenige Anträge vorliegen, hat das Bundesarbeitsministerium jetzt die Frist für rückwirkende Anträge auf den 30.06. verlängert. Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßte die Verlängerung, für die sie sich zusammen mit anderen Landesministerinnen und -ministern stark gemacht hatte. Bewilligt werden können die ersten Leistungen voraussichtlich in etwa 14 Tagen. „Wir hoffen, dass wir bis dahin die noch fehlenden Aussagen zum Verfahren vom Bundesarbeitministerium haben“, erklärte Senatorin Rosenkötter. „Wir wollen ein schlankes Verfahren, bei dem vor allem die Schulen und die Kindergärten im Einzelnen entscheiden können, wer welche Leistungen braucht. Das ist im Moment noch nicht möglich.“
Das in Teilen auch vom Bund finanzierte Paket war ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Erhöhung der Regelsätze. Das Paket besteht aus folgenden Leistungen:
Diese Leistungen gelten mit einer Ausnahme für alle Kinder und alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2), Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Voraussetzung für Jugendliche ist weiter, dass sie zur Schule gehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Nur die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben enden mit dem 18. Lebensjahr. Insgesamt können rund 10.000 Berechtigte in Bremerhaven und rund 36.500 Berechtigte in Bremen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen.
Beantragt werden können die Leistungen bei allen Jobcentern (Hartz IV-Empfänger) und allen Sozialzentren (alle anderen Berechtigten).