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Die Senatorin für Kinder und Bildung | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Fachtagung – zur Evaluation der Pilotphase Systemische Assistenzen

01.03.2023

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 startete an drei Grundschulen im Bremer Westen ein Pilotprojekt zur Systemischen Assistenz. Die ersten Schritte dieses Projektes wurden auf einer Fachtagung am heutigen 1. März 2023 ausgewertet. An der Fachtagung nahmen über 100 Personen aus Schulen und von den Trägern, aus Bremen und Bremerhaven und aus Behörden und der Politik teil.

In diesem Pilotvorhaben geht es um die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern durch nicht-lehrendes Personal inner- und außerhalb des Unterrichts. Die drei Pilotschulen erhalten ein Budget auf Basis von Schulgröße und Sozialindex, aus dem diese Unterstützung finanziert. Aufgrund dieser systemischen Zuweisung ist an diesen drei Pilotschulen kein individuelles Antragsverfahren mehr durch die Eltern nötig.

Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp: "In der inklusiven Schule werden alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam beschult. Notwendige Unterstützung erfolgt am besten durch die Menschen, die in der Klasse für alle Kinder da sind, also aus einer Hand. So kann auch eine im Fall einer Einzelbetreuung mögliche Stigmatisierung verhindert werden. Die Erfahrungen mit der systemischen Ausstattung mit Schulbegleitungen zeigen: das gelingt im Interesse der Kinder dann, wenn alle an den Schulen Beschäftigten auf Augenhöhe miteinander als Team arbeiten, und wenn wir den Assistenzkräften gute Beschäftigungsbedingungen bieten können."

Ziel der Veranstaltung war die Vorstellung von Erfahrungen aus Sicht der Schulen, der Beschäftigten und der Träger bei vergleichbaren Herangehensweisen. Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es vor allem um einen Austausch mit den jeweiligen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis.

Senatorin Anja Stahmann: "Bereits seit vielen Jahren diskutieren wir in beiden Ressorts darüber, wie wir Kindern und Jugendlichen die gelingende gleichberechtigte Teilhabe an schulischer Bildung ermöglichen können, ohne ihnen das Etikett einer seelischen Behinderung anzuhängen, nur, damit dem Kind individuelle Hilfen zugeteilt werden dürfen." Wichtig aus Sicht der Senatorin ist auch, die im Gesetz festgelegte Unterscheidung zwischen körperlicher und geistiger Behinderung auf der einen Seite und seelische Behinderung auf der anderen Seite aufzuheben, weil diese Unterscheidung mit unterschiedlichen rechtlichen Ansprüchen einhergeht. Das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz werde diese Unterscheidung ab 2028 nicht mehr kennen, "darauf müssen wir vorbereitet sein". Ziel sei es daher zunächst, "dass wir an den Modellschulen einfach nur von jungen Menschen sprechen, die den Wunsch haben, gemeinsam zu lernen und aufzuwachsen".

Die Bildung von multiprofessionellen Teams, die systematische und systemische Kooperation dieser Teams in der Grundschule können eine wichtige Antwort auf diese Bedarfslagen sein. Die Berichte aus der Praxis und die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass der Erfolg eines solchen Ansatzes an Voraussetzungen gebunden ist. Dazu gehören vor allem die personellen und organisatorischen Voraussetzungen, um allen Kindern gerecht werden zu können und den Beschäftigten gute Beschäftigungsbedingungen zu bieten. Deshalb ist es wichtig weitere Erfahrungen zu sammeln, etwa durch die maßvolle Erweiterung des Modellversuchs im nächsten Schuljahr.

Es ist gut und wichtig, das Projekt auch weiterhin kooperativ durch die Senatorin für Kinder und Bildung und die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zu begleiten und transparent und partizipativ Schulen, Träger, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen einzubinden und die notwendige Klärung der inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen voran zu treiben.

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