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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken

17.05.2011

Die schwarz-gelbe Bundesregierung soll den Opferschutz verbessern. Das fordert Bremens Justizsenator Martin Günthner von der Bundesregierung. Bremen hat dazu einen Beschlussantrag bei der am Mittwoch und Donnerstag tagenden Justizministerkonferenz vorgelegt und hofft auf breite Zustimmung der anderen Länder.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)), der am kommenden Freitag im Bundesrat beraten wird, sieht allein die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei auf 30 Jahre vor. Die strafrechtliche Verjährung bleibt dabei ausgespart. „Das reicht nicht aus, der wesentliche Punkt ist nicht getroffen“, so Justizsenator Martin Günthner.

Er setzt sich für einen konsequenten Opferschutz ein und erklärt: „Die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist ist richtig. Konsequenter Opferschutz kann aber nur erreicht werden, wenn auch die strafrechtlichen Verjährungsfristen angepasst werden. Innerhalb der bisherigen Fristen sind schwer traumatisierte Opfer aber oft nicht in der Lage, das Erlebte zu offenbaren, das Für und Wider einer Strafanzeige abzuwägen und die Belastungen eines Strafverfahrens durchzustehen. Bei Personen, die im Kindesalter Opfer eines Missbrauchs geworden sind, ist dies oft erst nach Jahrzehnten der Fall. Die Verfolgung der Täter darf nicht an zu kurzen Verjährungsvorschriften scheitern.“

Nach der aktuellen Rechtslage verjährt eine Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – auch wenn das Opfer eine erwachsene Person ist – nach zwanzig Jahren, ein sexueller Missbrauch von Kindern nach zehn Jahren und der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen nach nur fünf Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers.

Bremen hat anliegenden Beschlussvorschlag (pdf, 102.6 KB) bereits vor Wochen für die Justizministerkonferenz vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich bislang nicht geäußert.