Justizsenator Günthner begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz (19.05.2011), sich für den Opferschutz stark zu machen. „Besonders freut mich, dass die Kolleginnen und Kollegen in Halle/Saale mit großer Mehrheit dem bremischen Vorschlag gefolgt sind.“
Dem Vorschlag Bremens entsprechend bitten die Justizministerinnen und Justizminister das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch anzupassen.
Hintergrund der Forderung ist: Nach der aktuellen Rechtslage verjährt eine Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – auch wenn das Opfer eine erwachsene Person ist – nach zwanzig Jahren, ein sexueller Missbrauch von Kindern nach zehn Jahren und der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen nach nur fünf Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers.