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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Einigung zur Zukunft von Kaisenhäusern

Landesverband der Kleingartenfreunde und Umweltressort unterzeichnen Absichtserklärung

14.06.2023

Die sogenannten Kaisenhäuser, die in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg als Behelfswohnungen in Zeiten der kriegsbedingten Wohnungsnot errichtet worden sind, prägen nach wie vor Teile Bremischer Kleingartengebiete. Mittlerweile gilt jedoch nach geltendem Recht, dass zum einen in Kleingartengebieten nicht dauerhaft gewohnt werden darf und zum anderen, dass Gebäude, die auf den Parzellen in den Kleingartengebieten errichtet werden oder worden sind, nicht größer als 24 Quadratmeter sein dürfen. Aus diesem Grund wird schon seit den siebziger Jahren das Ziel verfolgt, diese Häuser nach und nach abzubrechen und die Grundstücke wieder in reine Kleingärten umzuwandeln.

Senatorin Schaefer und Viola Falkenberg (Vorsitzende des Landesverbands der Gartenfreunde) bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung. Foto: Umweltressort
Senatorin Schaefer und Viola Falkenberg (Vorsitzende des Landesverbands der Gartenfreunde) bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung. Foto: Umweltressort

Der Landesverband der Gartenfreunde und die Stadtgemeinde Bremen haben am 13. Juni 2023 in einer Absichtserklärung vereinbart, dass die Abbruchkosten durch die Stadtgemeinde jeweils einzelfallbezogen übernommen werden. Die Kostenübernahme bezieht sich dabei auf alle Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden und für alle Häuser, die nicht mehr für kleingärtnerische Zwecke genutzt werden können und deren Abbruch aufgrund des schlechten baulichen Zustandes absehbar ist. "Mir ist wichtig zu betonen, dass ausdrücklich nur abbruchreife Kaisenhäuser beseitigt werden sollen. Die Häuser, die noch in einem guten baulichen Zustand sind, können erhalten bleiben, das ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt von 'Grauer Energie'. Zudem wollen wir die Weiterverpachtung von Parzellen, auch mit intakten Kaisenhäusern, ermöglichen. Ich freue mich über die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gartenfreude und über die gute Lösung, die wir gemeinsam erarbeitet haben", so Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.

"Durch diese Vereinbarung brauchen nun weder die Pächterinnen und Pächter noch die Vereine oder der Landesverband länger zu befürchten, dass sie den Abbruch der vor Jahrzehnten errichteten Gebäude aus ihrer Tasche bezahlen müssen", so die Vorsitzende des Landesverbands der Gartenfreunde, Viola Falkenberg.

Dabei würde nach wie vor darauf geachtet, dass niemand, der in einem Kaisenhaus lebt, seinem Wohnort aufgeben muss. In diesem Sinne waren und sind Kaisenhaus-Bewohnerinnen und –Bewohner und deren Angehörige wohnberechtigt, bis sie dessen Nutzung endgültig aufgeben.

Nach aktuellem Stand werden nur noch sehr wenige Kaisenhäuser tatsächlich von ihren ursprünglichen Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen genutzt. In den Kleingartengebieten Bremens sind vielmehr immer häufiger verfallene und verlassene Kaisenhäuser vorzufinden, die nicht nur aufgrund ihres Zustandes einen negativen Einfluss auf ihre Umgebung haben, sondern darüber hinaus oftmals aufgrund ihrer Baufälligkeit ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen können.

Bisher galt eine freiwillige Kostenübernahmeregelung sowie Abbruchvereinbarung seitens der Stadt mit dem Ziel, schnellstmöglich rechtmäßige Zustände herzustellen. Diese Situation führte häufig dazu, dass intakte Behelfsheime nicht mehr verpachtet werden konnten, da viele Pachtinteressentinnen und –interessenten das Risiko, mögliche Abbruchkosten tragen zu müssen, nicht eingehen wollten.

Absichtserklärung (pdf, 416.2 KB)

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Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Umweltressort
Unterzeichnung der Absichtserklärung (jpg, 1.2 MB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de