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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Beschleunigungs- und Entlastungspaket Wohngeld: Verfahrensvereinfachungen für schnellere Antragsbearbeitung und Abbau der Rückstände

14.08.2023

Trotz des großen Engagements der Mitarbeitenden in der Wohngeldstelle Bremen sind in den letzten Monaten die Bearbeitungszeiten wieder erheblich angestiegen. Bei Neuanträgen auf mehr als fünf Monate nach Antragstellung, bei Folgeanträgen auch deutlich darüber hinaus.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, hat deshalb entschieden, dass unverzüglich alle Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung ausgeschöpft werden. Ünsal: "Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen sind auf das Wohngeld dringend angewiesen. Und sie sind darauf angewiesen, dass sie das Wohngeld möglichst schnell bekommen. Deswegen müssen wir die Bearbeitungszeiten deutlich verringern und den Rückstand schnellstmöglich abbauen."

Bausenatorin Ünsal weiter: "Das Wohngeld als Sozialleistung ist mittlerweile aus einem Nischendasein zu einer wichtigen und tragenden Säule der Sozialpolitik unseres Landes geworden. Es leistet einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen und schließt eine strategische Lücke im Sozialsystem. Dieser neuen Bedeutung und vor allem Verantwortung sind wir uns als neue Hausleitung sehr bewusst. Unser Ziel ist es daher, diesen wichtigen Bürger-Service zeitnah zu optimieren. Ein wichtiger erster Schritt dazu ist der vollständige Abbau der bestehenden Bearbeitungsrückstände."

Um die Bearbeitungsrückstände so schnell wie möglich signifikant zu reduzieren, wird mit Wirkung zum heutigen 14. August 2023 befristet bis Jahresende 2023 eine neue Arbeitsanweisung in Kraft gesetzt, mit der eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitung erreicht werden kann (siehe PDF in der Anlage). Als rechtliche Grundlage dient insbesondere Paragraf 26a Wohngeldgesetz (WoGG), wonach Grundlage der vorläufigen Zahlung ausschließlich die für das Wohngeld maßgeblichen Berechnungsgrößen sind, also die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und das Gesamteinkommen. Die Paragrafen 20 und 21 WoGG (vorrangige Berücksichtigung anderer Sozialleistungen beziehungsweise sonstigen Ausschlussgründe) bleiben hiervon unberührt.

Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: "Bis Mitte Oktober wollen wir die Anzahl der Akten, die älter als drei Monate sind, halbieren, bis Anfang des kommenden Jahres dann auf null bringen. Das Ziel ist ambitioniert, keine Frage. Aber es ist erforderlich und es ist leistbar."

Die maßgeblichen Berechnungsgrößen sind laut der neuen Arbeitsanweisung als gegeben anzusehen, wenn die wesentlichen Angaben im Antrag mitgeteilt wurden und ein vertretbares Minimum an Nachweisen vorliegt. Die Arbeitsanweisung bezieht sich auf bereits gestellte Anträge. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und der Bescheid ist vorläufig. In den Fällen, in denen eine abschließende Bescheidung aufgrund Vorliegens aller Unterlagen möglich ist, wird abschließend beschieden und der Bewilligungszeitraum kann dann bis zu 24 Monaten betragen.

Senatorin Özlem Ünsal: "Ich habe mir bereits persönlich ein Bild über die Situation in der Wohngeldstelle Bremen und in intensiven Gesprächen mit Antragstellenden gemacht. Trotz des erheblichen Engagements der Mitarbeitenden und der bisherigen Maßnahmen, sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Mit der neuen Arbeitsanweisung werden Prozessabläufe verschlankt, sodass wir deutlich schneller den Bearbeitungsrückstand verbessern können. Darüber hinaus werden wir uns im Weiteren mit den Rückmeldungen der Antragstellenden wie auch der Beschäftigten auseinandersetzen, um auch dauerhaft gute und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln."

Achtung Redaktionen: Die neuen Regelungen für die Antragsbearbeitung (pdf, 13.8 KB) sind als PDF angefügt.

Ansprechpartner für die Medien:
Manuel Warrlich, Leiter des Büros der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-98735, E-Mail: pressestelle@bau.bremen.de