Mobilitätssenatorin erwartet zu mehreren Themen Klarheit von Verkehrsministerkonferenz
11.10.2023Auf der Verkehrsministerkonferenz am 11./12. Oktober 2023 in Köln werden die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder sich mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing über aktuelle Themen der Verkehrspolitik beraten. Die Beschlüsse haben dabei auch direkte Auswirkungen auf das Land Bremen. Bremens Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal setzt zentrale Forderungen für Bremen auf die Agenda.
Hierzu erklärt Mobilitätssenatorin Ünsal: "Das Deutschlandticket hat eine zentrale Signalwirkung und ist ein gemeinsamer politischer Erfolg. Wir brauchen jetzt Klarheit und Stabilität für den ÖPNV. Dafür ist der dringende Schulterschluss zwischen Bund und Ländern notwendig, um die Erfolgsgeschichte des Deutschlandtickets gemeinsam fortzuschreiben. Als Länder fordern wir den Bund auf, die Finanzierunglast gerecht mitzutragen. Nur so kann es gelingen, dass wir den attraktiven Preis von 49 Euro halten. Ohne einen zukunftsweisenden ÖPNV werden wir die Verkehrswende nicht erreichen können. Das Deutschlandticket ist hier ein bedeutender Baustein."
Semesterticket längst überfällig
Weiterhin erwartet Bremens Mobilitätssenatorin Ünsal, dass der Bund dem Vorschlag der Länder eines einheitlichen und solidarischen Semestertickets – integriert in das Deutschlandticket - zeitnah folgt. Dieses soll zum bundesweiten Preis von 29 Euro eingeführt werden. Ünsal dazu: "Das Semesterticket für Studierende ist ein wichtiger Eckpfeiler des Deutschlandtickets. Die Kosten dafür tragen sich durch das Solidarprinzip nahezu selbst."
Ünsal ergänzt: "Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde benötigen Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Fortführung des Deutschlandtickets ab Januar 2024. Der Bund muss sich hier bewegen und die auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets gemeinsam mit den Ländern sicherstellen. Die Verantwortung liegt jetzt beim Bund; die Länder stehen mit dem Beschluss zu Ihren Zusagen, können die Einnahmeverluste aber nicht alleine aus eigener Kraft stemmen."
Hochleistungsnetz der Deutschen Bahn
Bremen begrüßt, dass die Bundesregierung und die DB AG über eine Generalsanierung der sogenannten "Hochleistungskorridore", den Investitionsrückstau in der Schieneninfrastruktur der vergangenen Jahrzehnte beseitigen will. Denn nach Planungen der DB wird Bremen ab 2027 bis 2030 in jedem Jahr von einer halbjährigen Streckensperrung betroffen sein. Auch ist zu berücksichtigen, dass z.B. Bahnsteige im Rahmen der Generalsanierung ebenfalls erneuert werden.
Dazu unterstreicht die Bremer Verkehrssenatorin Ünsal: "Eine frühzeitige und kontinuierliche Einbeziehung der Länder ist notwendig, um die Planung der Sanierungsmaßnahmen und der Umleitungsstrecken auch mit den Akteuren des Schienenpersonennahverkehrs abzustimmen. Bremen sieht wie alle Länder den Bund und die DB AG als Auslöser der Ersatzverkehre in der Verantwortung. Die Busersatzverkehre müssen finanziert werden. Auch die uneingeschränkte Erreichbarkeit der Bremischen Häfen muss für die gesamte Zeit gewährleistet sein. Das ganze Thema kann nur gelingen, wenn die Abstimmung frühzeitig und kooperativ erfolgt. Wir haben zudem die Erwartung, dass unter anderem der Neubau der Bahnhaltepunkte 'Universität' und 'Achterdiek' im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Bremen-Rotenburg stattfinden kann."
Förderung der Elektromobilität
Für den Erfolg der Elektromobilität und damit der Dekarbonisierung des Verkehrs ist es grundlegend, dass E-Autos von allen Menschen genutzt werden können. Ünsal führt dazu aus: "Das funktioniert nur, wenn möglichst Viele auf privaten Flächen ihr E-Auto laden können. Beim privaten Laden fehlen jedoch Regelungen und Lösungsansätze, um Ladeinfrastruktur insbesondere in Bestandsgebäuden zu errichten. Die Förderung darf nicht am Wohnort und am Geldbeutel scheitern. Eine Förderung der E-Ladetechnik für alle Wohnformen und alle Wohnlagen ist wichtig. Auch für Mieterinnen und Mieter und nicht nur für das Eigenheim. Außerdem ist es für unseren Logistik-Standort notwendig, gute Voraussetzungen der Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge zu schaffen und frühzeitig gemeinsam mit dem Bund den Netzausbau an strategischen Standorten anzugehen."
Mehr Flexibilität bei Tempo 30
Mehr Flexibilität für Städte und Kommunen bei der Anordnung von Tempo 30 ist eine schon lange vorliegende Forderung der Länder an den Bund. Deshalb begrüßen die Länder den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der die Ausweitung von Tempo 30 als Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen von 300 auf 500 Meter überbrückt. Damit reduziert sich auch für Autofahrerinnen und Autofahrer der irritierende Wechsel der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in kurzer Abfolge wie etwa auf dem Osterdeich. Auch die Erweiterung der Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30 an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen wird aus Bremer Sicht als sinnvoll erachtet.
Für Senatorin Ünsal geht der Entwurf der StVO-Änderung, wann Kommunen Tempo 30 selbst anordnen dürfen, nicht weit genug. Sie wird sich daher auf der Verkehrsministerkonferenz dafür einsetzen, dass weitere Anordnungsmöglichkeiten in die noch in die laufende Novellierung der StVO einfließen. Ünsal betont: "Wenn wir die Vision Zero ernst nehmen, dann brauchen wir noch mehr Sicherheit im Verkehr, gerade zum Schutz der aller beteiligten Verkehrsteilnehmenden".
Förderung des Radverkehrs
Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Das hohe Engagement des Bundes ist aus Bremer Sicht besonders zu begrüßen, da Bremen als Stadtstaat eine hohe Dichte an Radverkehrsanlagen hat.
Hierzu betont Ünsal: "Es ist wichtig, dass der Bund erkennt, dass wir auch bei Radschnellwegen in Bremen und Bremerhaven nicht uneingeschränkt Platz haben. Daher brauchen wir eine Förderung, die nicht starr nach Radwegbreite, sondern flexibel auf die Gegebenheiten in den Quartieren eingeht. So stellen wir den Ausbau des Radverkehrs in und zwischen den Stadtquartieren sicher. Eine Dynamisierung der Bundesmittel und eine Anpassung der Förderhöhe bei steigenden Baukosten ist gerade jetzt ein wichtiges Signal. Nur so wird Planungssicherheit bei den für den Bau zuständigen Kommunen erreicht. Wir brauchen die Dynamisierung als auch eine Differenzierung der Bundesförderung."
Ferner ist bei den Bundesfinanzhilfen zum Bau von Radschnellwegen eine Mindestsumme je Land festzulegen, um auch den kleineren Ländern und Stadtstaaten diese Finanzhilfen besser zugänglich zu machen.
Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-6012 , E-Mail rene.moeller@bau.bremen.de