Die Justizstaatssekretäre und Staatssekretärinnen der Länder haben sich bei ihrer heutigen (16.08.2011) Sitzung in Berlin eingehend mit den bisherigen Vorschlägen des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung befasst. Diese bisherigen Vorschläge stellen eine geeignete Diskussionsgrundlage dar, auch wenn sie nach Auffassung der Länder noch deutlicher Änderungen bedürften.
So sind zum Beispiel Sicherungen gegen unvorhergesehene Entlassungen im gerichtlichen Verfahren notwendig. Es ist auch erforderlich, klare Regelungen zum Umgang mit dauerhaft therapieunwilligen Untergebrachten zu treffen.
Es fehlen allerdings noch wesentliche Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz
Die Länder erwarten vom Bundesministerium der Justiz, dass hierzu umgehend konkrete diskussionsfähige Formulierungen vorgelegt werden. Ansonsten erscheint eine Verständigung auf der Justizministerkonferenz am 22. September 2011 in Berlin kaum mehr möglich. Damit wäre eine rechtzeitige vollständige gesetzliche Neuregelung auf Bundes- und Länderebene gefährdet.