"Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates zu schützen, muss das Interesse aller Demokratinnen und Demokraten sein. Dass die Union sich hier nicht einig ist, lässt mich fassungslos zurück", so Justiz-senatorin Claudia Schilling zu dem gerade bekannt gewordenen Beschluss des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der CDU/CSU. Dieser hatte erklärt, gegen eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme zu sein.
Noch im November hatten die Justizministerinnen und Justizminister auch der unionsgeführten Bundesländer die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe beschlossen. Bremen arbeitet dort federführend mit, Eckpunkte wurden kürzlich vorgestellt und ein Ergebnis wird für März erwartet.
"Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe liegt noch nicht vor, die Spitze der Bundestagsfraktion der Union schließt aber jetzt schon mögliche wirksame Instrumente zum Schutz des Rechtsstaates aus. Verfolgt man die Auseinandersetzung einzelner Abgeordneter von CDU/CSU in den Medien, scheint dies auch daran zu liegen, dass andere Fraktionen sich bereits positiv geäußert haben und man bei CDU und CSU beleidigt ist, vorher nicht gefragt worden zu sein. Das Thema ist aber zu ernst, um Befindlichkeiten vorne an zu stellen", so Schilling.
Einer Grundgesetzänderung müssen zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten zustimmen. Bleibt die Unionsfraktion bei ihrer ablehnenden Haltung, ist eine Änderung nicht möglich.
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