Justizsenator Martin Günthner beteiligt Gerichtspräsidenten am Dialog über künftige Einsparungen
05.09.2011Der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, hat heute (05.09.2011) ein Gespräch mit den Chefpräsidentinnen und -präsidenten, der Generalstaatsanwältin und dem Leiter der Justizvollzugsanstalt zu deren in der letzen Woche geäußerten Kritik an den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einsparzielen im Bereich der Justiz geführt.
Nach dem Gespräch erklärte Günthner: "Ich habe großes Verständnis für die Sorgen der Gerichtspräsidenten. Die Justiz hat in den letzten Jahren bereits erhebliche Sparanstrengungen unternommen. In vielen Bereichen der Justiz ist die Personalausstattung kritisch und wir müssen sehr darauf achten, dass die Grenzen des Vertretbaren hier nicht überschritten werden. Die Rechtssicherheit in Bremen darf nicht kaputt gespart werden."
Günthner verwies darauf, dass die Anstrengungen des Landes zur Haushaltskonsolidierung ihre Grundlage ihrerseits in verfassungsrechtlichen Vorgaben wie der Schuldenbremse im Grundgesetz haben. "Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner jüngsten Entscheidung die Notwendigkeit des Festhaltens am strikten Sparkurs betont. Diesen Vorgaben muss sich natürlich auch das Justizressort stellen.
Gleichwohl gilt: Die Funktionsfähigkeit des Gerichtswesens ist für einen Rechtsstaat nicht verhandelbar. Stelleneinsparungen in dem von den Gerichtspräsidenten befürchteten Umfang sind auch nach meiner Auffassung nicht realisierbar. Deshalb müssen wir gemeinsam schauen, ob und wo es andere Potentiale gibt, um dies zu kompensieren. Das habe ich heute Morgen auch den Präsidentinnen und Präsidenten, der Generalstaatsanwältin und dem Leiter der Justizvollzugsanstalt vermittelt."
Vor diesem Hintergrund wird der Justizsenator ein zweistufiges Verfahren in Gang setzen und die Gerichtspräsidenten hierbei intensiv beteiligen. Zum einen wird der Staatsrat im Justizressort gemeinsam mit den Präsidenten im Hinblick auf die jetzt anstehenden Haushaltsberatungen kurzfristig prüfen, wie der Justizbereich einen Beitrag erbringen kann, zum Beispiel durch geeignete strukturelle Maßnahmen.
"Zum anderen werden wir den Sanierungspfad, auf den sich der bremische Senat verpflichtet hat, in seinen mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Justiz untersuchen. Wir müssen hier ganz klare Leitplanken und Standards für die weitere Entwicklung setzen. Ziel ist es, langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten, um nicht jedes Jahr erneut eine Debatte über die Funktionsfähigkeit der Justiz zu führen", führt Günthner weiter aus.
"Die Messlatte ist dabei ganz klar: Wir müssen ein funktionierendes Rechtssystem gewährleisten. Die Bürger haben auch in einem Haushaltsnotlageland Anspruch auf ein funktionierendes Rechtssystem."