In der Justizvollzugsanstalt hat sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, (07./08.09.2011) ein Untersuchungsgefangener das Leben genommen. Mitarbeiter fanden den zwanzigjährigen Gefangenen heute früh um 6:25 Uhr beim Aufschluss leblos in seinem Haftraum vor. Der sofort herbeigerufene Arzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Kriminalpolizei und der ärztliche Beweissicherungsdienst wurden unverzüglich eingeschaltet. Der Tod ist nach den bisherigen Erkenntnissen durch Strangulieren eingetreten. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vor.
Der Tote war seit dem 08.03.2011 wegen dringenden Tatverdachts des Diebstahls in besonders schweren Fällen in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung ist am 24.05.2011 abgeschlossen worden, er wurde zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach derzeitigen Erkenntnissen lagen für die Justizvollzugsanstalt keine erkennbaren Hinweise auf eine akute oder latente Suizidalität des Untersuchungsgefangenen vor. Aufsichtsbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft sind zur Aufklärung weiterer Einzelheiten eingeschaltet.