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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat mietet Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer an

19.03.2024

Senatorin Dr. Schilling: "Wir brauchen die Plätze, bis die Erstaufnahme saniert ist"

Weil die Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer in Obervieland saniert und umgebaut wird, mietet das Land Bremen ein Wohnhaus in der Bremer Neustadt für die Dauer von zwei Jahren an. In 24 Zimmern stehen dort insgesamt 34 Plätze zur Verfügung. Das hat der Senat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (19. März 2024) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die abschließende Befassung in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie im Haushalts- und Finanzausschuss.

Die Sanierungsarbeiten in der Erstaufnahme in Obervieland sollen im Mai beginnen. Dort fallen dann vorübergehend 60 von derzeit bis zu 130 Plätzen weg. "Würden wir das Ausweichquartier in der Neustadt nicht anmieten, müssten wir bei hohen Zugangszahlen auf die Sporthalle am Flughafen zurückgreifen oder sogar wieder Zelte nutzen", sagte Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling. "Das sind für mich aber nur Alternativen für den absoluten Notfall. Damit will ich nicht von vornherein planen." Im Jahr 2023 waren zu Spitzenzeiten im Monatsdurchschnitt bis zu 96 Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung belegt, in den Wintermonaten ist die Zahl teils unter 30 gesunken. Die höchsten Werte gab es in der Vergangenheit regelmäßig im Spätsommer eines Jahres.

Die Ausweich-Immobilie mit knapp 550 Quadratmetern Mietfläche befindet sich im Eigentum der Gewoba und wird für 7.500 Euro pro Monat angemietet (Bruttokaltmiete). Der Mietvertrag kann im Bedarfsfall um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Betreuung wird ein freier Träger übernehmen.

Hintergrund:
Die Erstaufnahme des Landes ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, in der alle jungen Menschen aufgenommen werden, die angeben, als minderjährige Ausländer ohne die Begleitung von Erziehungs- oder Sorgeberechtigten eingereist zu sein. In der Einrichtung werden sie nach der Feststellung ihres Lebensalters in der Regel für wenige Tage bis maximal vier Wochen aufgenommen, bis die jugendhilferechtlichen Maßnahmen abgeschlossen sind. Dazu gehört, wenn möglich, die Kontaktaufnahme zur Herkunftsfamilie, um gegebenenfalls eine Zusammenführung in die Wege zu leiten, sowie die Entscheidung über das für die Aufnahme zuständige Bundesland. Im vergangenen Jahr 2023 haben in der Stadtgemeinde Bremen 945 junge Ausländerinnen und Ausländer die Aufnahme ins Bremische Jugendhilfesystem beantragt, von ihnen sind 264 in Bremen geblieben und 328 umverteilt worden. 37 Fälle waren zum Berichtszeitpunkt (Januar 2024) noch nicht abgeschlossen. In den übrigen Fällen haben sich die jungen Menschen als volljährig erwiesen (228) oder sind aus anderen Gründen nicht aufgenommen worden.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de