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Der Senator für Finanzen | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Kofinanzierung des klimafreundlichen Umbaus der Stahlwerke

19.03.2024

Nach der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 5. Februar 2024 überbrachten Förderzusage für das Dekarbonisierungsprojekt "Dribe2" von ArcelorMittal Bremen und der anschließenden beihilferechtlichen Genehmigung des Projekts durch die Europäische Kommission, hat der Senat heute die Bereitstellung der Landeskofinanzierung in Höhe von rund 251 Millionen Euro über ein neu zu errichtendes Sondervermögen "Klimaneutrale Transformation der Wirtschaft" beschlossen.

Als nächsten Schritt wird der Senat nach Befassung der Wirtschaftsdeputation und des Haushalts- und Finanzausschusses die sogenannte Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschreiben. Dies ist erforderlich, damit ArcelorMittal Bremen in Kürze der finale Förderbescheid zur Umsetzung des Projekts zugehen kann.

Damit hat der Senat zeitgerecht alles unternommen, damit ArcelorMittal sein Dekarbonisierungsprojekt wie geplant in Bremen umsetzen kann. Der Senat ist davon überzeugt, dass dieses Projekt ein Meilenstein für den Klimaschutz und die erfolgreiche Transformation des Stahlwerks Bremen ist und sich dadurch neue Perspektiven und Chancen für den Industrie- und Wasserstoffstandort Bremen eröffnen.

Zudem entstehen im Zusammenhang mit dem Projekt leistungsfähige und auch anderen Wirtschaftszweigen zugängliche Energieinfrastrukturen. Der Stahlwerkumbau ist somit zentraler Baustein für die klimaneutrale Transformation der Bremer Gesamtwirtschaft. Aufgrund der signifikanten Förderung und der hohen Bedeutung des Projektes wird der Senat die Umsetzung eng begleiten.

ArcelorMittal Bremen erhält eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Projekts "Dribe2" von insgesamt rund 840 Millionen Euro, davon rund 251 Millionen Euro Landesmittel. Insgesamt investiert ArcelorMittal nach Konzernangaben in Dekarbonisierungsvorhaben in Bremen und Eisenhüttenstadt rund 2,5 Milliarden Euro und erhält an beiden Standorten zusammen eine Förderung von rund 1,3 Milliarden Euro.

Die Bereitstellung der Landesmittel wird über ein neu zu errichtendes Sondervermögen erfolgen. Hierfür ist eine Ergänzung der Bremischen Landesverfassung vorgesehen. Das neu zu errichtende Sondervermögen soll in 2024 über Notlagenkredite resultierend aus einer verschränkten Notsituation gemäß Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 Bremische Landesverfassung finanziert werden. Diese sollen über Ergänzungen noch Eingang in die zu beschließenden Haushalte 2024 finden.

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