Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft beschließt neue Förderrichtlinie
23.05.2024Mit dem seit Anfang dieses Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf eine klimaverträgliche Wärmeversorgung in Deutschland vorangebracht werden. Damit verbunden ist ein umfangreiches Angebot an Förderprogrammen des Bundes. Ergänzend dazu soll nun das Bremer Landesförderprogramm zum "Ersatz von Ölheizkesseln“ erweitert werden. Bisher war nur der Austausch von Ölheizkesseln und elektrischen Widerstandsheizungen förderfähig. Im neuen Förderprogramm "Heizungstausch“ werden nun auch Gasheizungen erfasst, die mindestens 15 Jahre alt sind sowie mit Kohle betriebene Heizungen. Eine entsprechende Richtlinie hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft heute der Fachdeputation vorgelegt. Das Gremium hat dem neuen Förderprogramm zugestimmt.
Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Wir erreichen mit dem neuen Förderprogramm zum Heizungstausch viele Menschen und gehen über die Förderangebote des Bundes hinaus. Wir machen damit deutlich: Die Wärmewende ist wichtig und sie soll zügig umgesetzt werden. Von hoher Bedeutung dabei ist, diejenigen zu unterstützen, die die finanziellen Mittel für eine moderne Heizung nicht so leicht aufbringen können. Unsere neue Richtlinie ist hierfür ein wichtiger Baustein.“
Die erweiterte Landesförderung können Privatpersonen beantragen, wenn diese in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen. Gasheizungen müssen hierbei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden.
Wichtig ist, dass die Antragstellenden zunächst sämtliche Bundeshilfen in Anspruch nehmen. Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht. Hierdurch wird ein attraktives Förderangebot geschaffen, das starke Anreize für den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung gibt. Beispielsweise kann die Gesamtsumme der Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Einfamilienhaus bis zu 18.000 Euro betragen.
Für das Landesförderprogramm "Heizungstausch“ und das bewährte Landesförderprogramm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ sollen in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderrichtlinie "Heizungstausch“ wird nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft treten. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich Anfang Juni erfolgen. Anschließend können Förderanträge gestellt werden.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat für ihr Vorhaben im Land Bremen das swb-Kundencenter Bremen (swb-Kundencenter Domshof, Schüsselkorb 3, 28195 Bremen,
Tel. (0421) 359-3590, E-Mail [EMIAL foerderungen@swb.de; foerderungen@swb.de]) mit der Antragsbearbeitung im Rahmen dieser Förderrichtlinie beauftragt.
Antragstellende aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven wenden:
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG, Kundencenter Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 49, 27568 Bremerhaven, Tel. (0471) 477-1111, E-Mail foerderungen@swb.de
WICHTIGE AKTUALISIERUNG: Weiterführende Informationen zur unbedingt einzuhaltenden Abfolge im Antragsverfahren sind in dieser Pressemitteilung vom 6. August 2024 zusammengestellt: Pressemitteilung "Wichtiger Hinweis zum Landesförderprogramm Heizungstausch"
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de