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Der Senator für Finanzen

Bremen bekommt 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund

Auch in 2023 hält Bremen Sanierungsvereinbarungen ein

04.06.2024

Wie in allen Vorjahren hat das Land Bremen beim Bund die Einhaltung der Sanierungsverpflichtungen nach dem Sanierungshilfengesetz auch in 2023 nachgewiesen. Damit werden die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen zum 1. Juli 2024 an Bremen ausgezahlt.

Dazu Bremens Finanzsenator Björn Fecker: "Wegen der anhaltenden Krisen, insbesondere durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, mussten wir in 2023 neue Kredite aufnehmen anstatt Altschulden zu tilgen. Das Bundesfinanzministerium hat das jedoch als begründeten Ausnahmefall anerkannt. Damit zeigt sich erneut: Bremen handelt in der Krise finanzpolitisch nachvollziehbar und verantwortungsvoll."

Die Sanierungsverpflichtung sieht vor, dass das Land Bremen jährlich mindestens 50 Millionen Euro Altschulden tilgt. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen es laut Sanierungshilfengesetz (SanG) 400 Millionen Euro sein. Im Durchschnitt bedeutet das eine Tilgung von 80 Millionen Euro pro Jahr. Gemäß der Berechnungsweise im SanG-Verfahren wurde eine haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme in Höhe von 52 Millionen Euro verzeichnet. Für das Haushaltsjahr 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen begründeten Ausnahmefall festgestellt. Der Bund wird daher 400 Millionen Euro Sanierungshilfen auch für das Jahr 2023 auszahlen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Juliane Kommer, stellvertretende Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 30622, E-Mail: juliane.kommer@finanzen.bremen.de