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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Wissenschaft soll Bremen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen

Senat beschließt Regeln für Arbeit des Sachverständigenrates

25.06.2024

Das Land Bremen soll bis zum Jahr 2038 klimaneutral sein. Das bedeutet, dass dann kein CO2 mehr ausgestoßen werden darf. So ist es im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) festgeschrieben. Im Gesetz ebenfalls verankert ist die Berufung eines Sachverständigenrates. Der soll den Senat dabei unterstützen, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Heute (25. Juni 2024) hat der Senat die notwendige Rechtsverordnung beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den "Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik" festgelegt.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Der Senat zeigt heute, wie ernst er die selbstgesteckte Verpflichtung nimmt, Bremen bis 2038 klimaneutral umzugestalten. Der Sachverständigenrat wird die Arbeit des Senats unterstützen. Er wird uns aber auch kritisch begleiten und – wenn nötig – weitere oder andere Maßnahmen einfordern, um die CO2-Emmissionen auf null zu senken. So wird das unabhängige Gremium sicher auch mal unbequeme Hinweise geben. Gut so. Das gemeinsame Ziel treibt uns an: ab 2038 kein CO2 mehr aus Bremen."

Der Sachverständigenrat berät nicht nur den Senat und die Bremische Bürgerschaft sowie den zuständigen Parlamentsausschuss, die ihn um Stellungnahmen bitten oder Gutachten bei ihm beauftragen können. Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz weist ihm darüber hinaus sehr klare Aufgaben zu. So soll er zum Beispiel zum regelmäßig erscheinenden Monitoring-Bericht zum Umsetzungsstand der Klimaschutzmaßnahmen Stellung beziehen. Außerdem bewertet der Sachverständigenrat die zusätzlichen Maßnahmen des Senats, sollten die CO2-Minderungsziele verfehlt werden. Der Sachverständigenrat kann darüber hinaus auch auf eigene Initiative und nach Anregung der politischen Gremien Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen vorlegen. Durch diese – per Gesetz – zugewiesenen Aufgaben hat das Gremium eine sehr starke Position gegenüber Politik und Verwaltung.

Dem Sachverständigenrat sollen sechs Personen angehören. Sie alle müssen eine fachliche Qualifikation im Bereich Klimaschutz und Energiepolitik mitbringen, sowie mehrere Jahre wissenschaftlich zu den Themen gearbeitet haben. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Senat vorgeschlagen und von der Bremischen Bürgerschaft für fünf Jahre gewählt. In der heute beschlossenen Rechtsverordnung werden die Aufgaben des Sachverständigenrates und der zugehörigen Geschäftsstelle festgelegt. Auch die Wahl einer oder eines Vorsitzenden ist in der Verordnung beschrieben. Darüber hinaus ist die Aufwandsentschädigung in Höhe von 625 Euro pro Quartal pro Mitglied geregelt. Die Geschäftsstelle des Sachverständigenrates ist bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft angesiedelt. Geplant ist, dass der Sachverständigenrat im dritten Quartal dieses Jahres von der Bremischen Bürgerschaft gewählt wird.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de