Sie sind hier:

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Das Bremische Solargesetz startet am 1. Juli 2024

28.06.2024

Um den Ausbau der Photovoltaik im Land Bremen zu beschleunigen, verpflichtet das Bremer Solargesetz (BremSolarG) ab dem 1. Juli 2024 die Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden in bestimmten Fällen dazu, Photovoltaikanlagen zu installieren. Diese Vorgabe greift, sobald im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert werden. Zum 1. Juli treten außerdem einige Präzisierungen des BremSolarG in Kraft. So gelten nun auch An- und Umbauten als Bestandsgebäude, sofern mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche beziehungsweise 50 Quadratmeter Nutzfläche entstehen. Nicht zuletzt wurden einige Vereinfachungen im Gesetz aufgenommen.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Das BremSolarG bringt uns in Bremen und Bremerhaven mehr PV-Anlagen auf die Dächer und damit mehr nachhaltig erzeugte Energie. Durch einige Anpassungen ist es außerdem genauer und leichter anwendbar. Darüber freue ich mich sehr. Zwar verzeichnen wir schon einen deutlichen Anstieg der installierten PV-Anlagen. Mit dem neuen Gesetz werden es noch mehr, die CO2-frei Strom erzeugen. Das ist gut für’s Klima. Es ist außerdem gut für die Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn bei steigenden Energiepreisen, lohnt sich Photovoltaik auf dem eigenen Dach auch wirtschaftlich."

Im Mai 2024 hat die Bremischen Bürgerschaft das BremSolarG in wesentlichen Punkten anwenderfreundlicher gemacht und den Vollzug maßgeblich vereinfacht. Das Solargesetz enthält nun praxisnahe Ausnahmetatbestände. So gilt die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden erst, wenn mindestens 25 Quadratmeter Dachfläche hierfür zur Verfügung stehen, bei Neubauten sind es 50 Quadratmeter. Ist die Tragfähigkeit des Daches nicht gegeben, kann ebenfalls eine Ausnahme geltend gemacht werden. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Ein Nachweis ist allerdings auf Verlangen der Behörde zu erbringen. Lediglich eine Befreiung von den Pflichten des BremSolarG muss formlos beantragt werden. Als Gründe könnten hier sogenannte unbillige Härten gelten, beispielsweise fehlende Finanzierungsmöglichkeiten.

Für Neubauten tritt das BremSolarG ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bauherrinnen und Bauherren sind dann verpflichtet, mindestens 50 Prozent der entstehenden Dachflächen solar zu nutzen. Grundsätzlich betroffen sind Gebäude, deren Dachfläche 50 Quadratmeter überschreitet.

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten zum Anwendungsstart des BremSolarGs stehen auf den Seiten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bereit: www.umwelt.bremen.de/BremSolarG

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de