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Der Senator für Finanzen

Elektronische Lohnsteuerkarte startet

Daten überprüfen und Freibeträge neu beantragen

07.10.2011

Die elektronischen Lohnsteuerkarte wird ab 2012 die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte ersetzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in den nächsten Tagen per Post über ihre persönlichen „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) informiert.

Bundesweit erhalten circa 41 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 1. Januar 2012 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Das Finanzressort empfiehlt den Bürgerinnen und Bürger, die übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie sind entscheidend für den künftigen Lohnsteuerabzug. Besonders wichtig ist die gespeicherte Lohnsteuerklasse. Wenn die gespeicherte Lohnsteuerklasse von der bisherigen abweicht, sollte eine umgehende Änderung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Angaben können dazu führen, dass weniger Gehalt überwiesen wird, als den Betroffenen zusteht. Alle Korrekturen bei ELSTAM-Daten können beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können.
Die Finanzämter erwarten einen erhöhten Publikumsverkehr und weisen auf die Möglichkeit hin, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM-Daten über den Postweg einzureichen.

Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich und stehen im Internet unter http://www.finanzen.bremen.de/info/elektronischelohnsteuerkarte zum Herunterladen bereit.