Neue Richtlinie fördert Mehrgefahrenversicherung
19.08.2024Für das Erntejahr 2025 startet Niedersachsen gemeinsam mit Bremen und Hamburg erstmalig mit der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe. Eine entsprechende Richtlinie wurde am 15. August 2024 veröffentlicht. Landwirtschaftliche Unternehmen, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, können ab Montag, dem 26. August 2024 einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf, die auch für den Bereich Landwirtschaft zuständig ist: "Extreme Wetterereignisse treten auch in Norddeutschland immer stärker auf und können die Erträge der Landwirtinnen und Landwirte erheblich treffen. Wir verfolgen mit der neuen Richtlinie zwei Ziele. Wir unterstützen Landwirtinnen und Landwirte dabei, die durch die Klimakrise verursachten Risiken abzufedern. Gleichzeitig ist die Förderung daran gebunden, dass die Betriebe sich an die Klimaveränderungen anpassen. Damit unterstützen wir Betriebe dabei, die Risiken zu minimieren, die durch Hochwasser, Extremwetter oder Dürren angerichtet werden können."
Im Rahmen der Richtlinie werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln gefördert. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig. Anders als in anderen Bundesländern, ist diese Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Bis zum Ende der Förderperiode stehen für die drei Bundesländer gut 15,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de zu finden sein. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Förderregion Niedersachsen, Bremen und Hamburg unter dem Dach des Programms "Klara 2023-2027" (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen.
Landwirtschaftliche Unternehmen, die an der Maßnahme teilnehmen möchten, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme.
In vier Schritten zur Förderung
Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Feuerwehr Bremen
Foto-Download (jpg, 1.4 MB)
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de