Plan beschreibt konkrete Maßnahmen gegen Lärm in der Stadt
03.09.2024Lärm von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Gewerbeanlagen schadet der Gesundheit. In Städten ist die Belastung durch Lärm hoch. Die Lärmbelastung zu senken, ist das Ziel des Lärmaktionsplans 2024. Den Aktionsplan für die Stadtgemeinde Bremen hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dem Senat heute (3. September 2024) vorgelegt.
Grundlage sind die Lärmkartierungen 2022, die nach einer neuen europaweiten Berechnungsvorschrift zu erstellen waren. Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung war eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel dieses Vorgehens ist die Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen. Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft erklärt: "Der Plan macht ganz konkrete Vorschläge, wo und wie Lärm reduziert werden kann. Die umzusetzenden Maßnahmen machen deutlich, wie das Leben vieler Menschen in unserer Stadt verbessert werden kann: Sie können in der Nacht besser schlafen und am Tag mehr Ruhe genießen. Das ist gut für die Gesundheit und macht Bremen noch lebenswerter."
Um Lärmquellen zu reduzieren, wurden in einer Arbeitsgruppe unter anderem mit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Maßnahmen entwickelt. Hauptlärmquelle im Ballungsraum der Stadtgemeinde Bremen ist der Straßenverkehr. Ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist, dass insbesondere die Umsetzbarkeit von Tempo 30 an den Straßen mit höchster Lärmbetroffenheit in der Nacht geprüft werden soll. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden wurden insgesamt elf Straßen mit hoher Lärmbetroffenheit identifiziert.
Ein Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, so genannte "Ruhige Gebiete" gegen eine Lärmzunahme zu schützen. Umsetzen lässt sich eine Verbesserung der Lärmsituation oder der Schutz vor Verschlechterung nur bei Festlegung einer festen Pegelgrenze. Von einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe wurden fast 150 "Ruhige Gebiete" festgelegt, die eine hohe Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Zum Schutz der im Lärmaktionsplan festgelegten "Ruhigen Gebiete" sollen diese im Flächennutzungsplan sowie auch zukünftig im Landschaftsprogramm Bremen übernommen und dargestellt werden.
Der Lärmaktionsplan (pdf, 2 MB) ist hier als PDF-Dokument angefügt.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail ramona.schlee@umwelt.bremen.de