Bremen und Nordrhein-Westfalen fordern einen besseren Schutz des Verfassungsgerichts
19.09.2024Am heutigen Donnerstag (19. September 2024) hat der Senat per Umlaufbeschluss beschlossen, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politisch motivierter Entmachtung einzutreten. Das Ziel ist, zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig zu machen und dies im Grundgesetz festzuschreiben.
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, der Union sowie der Bundesjustizminister hatten im Juli 2024 einen gemeinsamen Entwurf für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politisch motivierter Entmachtung vorgestellt. Grundlegende Regelungen zur Wahl, zur Amtszeit der Richterinnen und Richter sowie zur Struktur des Gerichts sollen danach nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Im Fall einer Blockade der Verfassungsrichterwahl in Bundestag oder Bundesrat soll das Wahlrecht auf das jeweils andere Verfassungsorgan übergehen dürfen. Jedoch enthält der Entwurf keine Vorgabe zu einer Festschreibung der notwendigen Zustimmung des Bundesrates bei zukünftigen Änderungen von Verfassung und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant unseres demokratischen Rechtsstaates und in seiner Unabhängigkeit in der Bevölkerung hoch anerkannt. Bundestag und Bundesrat wählen gleichermaßen die Richterinnen und Richter. Die Erfahrungen mit der illiberalen Demokratie in einigen europäischen Staaten haben jedoch gezeigt, dass dort mit einfacher Mehrheit Richterwahl, Amtszeit und Verfahrensvorschriften geändert und damit die verfassungsrechtlichen Kontrollfunktionen weitgehend lahmgelegt wurden. Dem müssen wir wirksam vorbeugen, wir müssen das Bundesverfassungsgericht vor Demokratiefeinden schützen.“
Justizsenatorin Claudia Schilling: "Die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist ein zentrales Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg. Es erschließt sich jedoch nicht, warum zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht der Zustimmung der Länder bedürfen sollten. Hier besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Gericht durch gezielte Eingriffe in seinem Verfahrensrecht und seiner Struktur lahmzulegen. Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan ist für die Länder nicht weniger wichtig als für den Bundestag. Daher wäre eine notwendige Zustimmung der Länder zu zukünftigen Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nur konsequent. Dies gilt umso mehr, als sich der Föderalismus und die Länder als Bollwerk des Rechtsstaats bewährt haben. Eine von den Ländern breit getragene Entschließung im Bundesrat kann dieser Forderung Nachdruck verleihen.“
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