In der vergangenen Woche haben Vertreterinnen und Vertreter des Buchhandels sowie von Verlagen und Bibliotheken sich auf gemeinsame Empfehlungen zum Ausleihen von E-Books, dem sogenannten E-Lending, verständigt.
Im Zeitalter der Digitalisierung sind E-Books kaum noch wegzudenken. Elektronische Bücher sind wohl eines der frühsten Beispiele der Digitalisierung klassischer Papiertexte und ihr Anteil steigt stetig. Dass dieser Trend auch von den öffentlichen Bibliotheken bedient werden sollte, ist eigentlich unbestritten, nur sind die rechtlichen und finanziellen Hürden komplizierter als beim klassischen Buch.
In einer Mitteilung begrüßte Kulturstaatsministerin Claudia Roth nun "den konstruktiven Prozess und die Empfehlungen des Runden Tisches ausdrücklich". Gemeinsam habe man es geschafft, Bewegung in die seit Jahren festgefahrene Debatte zu bringen. Das Ergebnis in diesem Spannungsfeld sei ein Erfolg und die Empfehlungen ein wichtiger Schritt, um zu fairen Bedingungen und Verbesserungen beim E-Lending in öffentlichen Bibliotheken zu kommen. Damit habe man eine Basis, um im Rahmen von Pilotprojekten Lizenzmodelle entwickeln und erproben zu können.
Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz: "Es lag und liegt nahe, dass eine Einigung erst erzielt werden kann, wenn bei den Autorinnen und Autoren faire Vergütungen ankommen und gleichzeitig die Öffentlichen Bibliotheken angemessene rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Leihe auch von E-Books erhalten. Tatsächlich wäre es sinnvoll, wenn sich diese beiden Seiten in der Debatte angesichts der weitaus größeren Marktmacht der rein betriebswirtschaftlich handelnden Online-Händler eher verbünden würden. Denn die verfolgen in erster Linie das Ziel der eigenen Gewinnmaximierung, als dass sie die Autorinnen und Autoren gut und angemessen vergüten wollen, und außerdem betreiben sie auch keine Leseförderung, wie die Bibliotheken es tun und welche damit letztlich auch die spätere Kundschaft für den Buchmarkt gewinnen können."
Die Problematik des Konflikts geht zurück auf die unterschiedliche Einstufung des E-Books als Dienstleistung im Vergleich zum klassischen Buch als Sache. Zwar hat der Europäische Gerichtshof bereits 2016 geurteilt, dass das Ausleihen von E-Books dem von physischen Büchern gleichzustellen sei, sofern bestimmte Bedingungen beim E-Lending erfüllt werden, die die Nutzung dem der physischen Medien angleichen (wie zum Beispiel nur eine Ausleihe zurzeit), doch sind E-Books in Deutschland in der Handhabe (noch) nicht mit physischen Büchern gleichgestellt.
Während die Autorinnen und Autoren nun fürchten, dass die E-Book-Ausleihe der Bibliotheken den Buchmarkt und ihre persönliche Gewinnmarge bedroht, sorgen sich öffentliche Bibliotheken darum, dass sie ihrem Auftrag, den Zugang zu Informationen für alle Menschen sicherzustellen, beim E-Lending nicht nachkommen können, da dies ihnen verwehrt wird durch die Abhängigkeit von der Bereitschaft der Verlage, ihnen Lizenzen einzuräumen, die auch bezahlbar sind.
Die Beteiligten des Runden Tisches haben sich intensiv mit den Herausforderungen und Möglichkeiten des E-Lendings auseinandergesetzt und Lösungsansätze diskutiert, um den Zugang zu digitalen Medien in Bibliotheken zu verbessern und zu einer angemessenen Vergütung für Urheber- und Verlagsleistung beizutragen.
Ein Knackpunkt war seit vielen Jahren, dass E-Books in der Regel nicht zum Erscheinungstermin, sondern mit deutlicher Verzögerung den Bibliotheken zur Lizenzierung angeboten werden. Der Runde Tisch schlägt nun als Lösungsansatz die Entwicklung und Erprobung von verhandlungsbasierten Lizenzmodellen vor, mit denen Verlage gewillt sein könnten, E-Books früher als bisher an Bibliotheken abzugeben.
Zu den Teilnehmern des Runden Tisches, zu dem Kulturstaatsministerin Roth im Herbst 2022 erstmals geladen hatte, gehören der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, ein Verlagsvertreter, der Deutsche Bibliotheksverband, der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, das Netzwerk Autorenrechte, der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in Ver.di), der Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke, sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de