Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Höheres Wohngeld ab Januar 2025

Aktuell Verzögerungen bei Bearbeitung von Anträgen

07.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 greift die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die aktuellen Lebenshaltungskosten. Die Umsetzung dieser Dynamisierung erfolgt in Bremen durch eine technische Anpassung des Wohngeldfachverfahrens.

Die Wohngeldanpassung bringt für viele Bürgerinnen und Bürger finanzielle Entlastung. Aufgrund technischer Umstellungen, die für die korrekte Umsetzung der neuen Regelungen erforderlich sind, erhalten Bestandskundinnen und –kunden das erhöhte Wohngeld automatisch und rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Die Auszahlung erfolgt ab dem 1. Februar 2025. Wichtig: Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht notwendig. Alle Betroffenen profitieren somit ohne Mehraufwand von der Wohngelderhöhung.

Bearbeitungsrückstände und technische Verbesserung
Neben der Umsetzung der Wohngelddynamisierung führt auch die im letzten Quartal 2024 erfolgte Umstellung von Papier- auf elektronische Akten zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Wohngeldanträgen. Bei der Umstellung haben sich technische Probleme ergeben, für die bereits erste Lösungen umgesetzt werden. Die Wohngeldstelle wird in den nächsten Wochen den derzeit aktuellen Bearbeitungsrückstand von fünf Monaten wieder auf unter drei Monate reduzieren können.

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de