Innensenator Mäurer: "Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen."
11.02.2025In seiner heutigen Sitzung (11. Februar 2025) hat der Senat eine grundlegende Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden beschlossen. Zum 1. Juli 2026 soll eine Sachkundeprüfung eingeführt werden, der sogenannte Hundeführerschein. Ziel der Neuerung ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Anforderungen an eine artgerechte Hundehaltung gerecht zu werden.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Hunde sind für viele Menschen nicht nur treue Begleiter, sondern auch Familienmitglieder. Die Haltung eines Hundes bringt jedoch auch eine große Verantwortung mit sich. In den meisten Fällen gehen Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Verpflichtung verantwortungsvoll nach. Doch leider gibt es auch Situationen, in denen Hunde nicht angemessen gehalten oder erzogen werden. Dies kann zu einer Gefährdung von Mensch und Tier führen." Allein in den Jahren 2021 bis 2023 wurden in Bremen insgesamt 150 Beißvorfälle registriert, bei denen Personen verletzt wurden.
Mäurer betont: "Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir klare Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung. Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen. Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen."
Mit der Neufassung des Gesetzes werden daher folgende wesentliche Neuerungen eingeführt:
Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.
Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.
Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).
Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."
Eine Befassung der Bremischen Bürgerschaft ist für die nächsten Sitzungen vorgesehen.
Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: Rene.Moeller@Inneres.Bremen.de