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Der Senator für Finanzen

Bremen stimmt Gewalthilfegesetz im Bundesrat zu

Finanzsenator begrüßt Rechtsanspruch auf Schutz und fordert dauerhafte Mitfinanzierung

14.02.2025

Bremen hat dem Gewalthilfegesetz heute (14. Februar 2025) im Bundesrat zugestimmt. Kern des Gesetzes ist ein kostenfreier Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der Rechtsanspruch tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Die Zwischenzeit soll von den Ländern genutzt werden, ihre Hilfesysteme wie etwa Frauenhäuser bedarfsgerecht auszubauen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Hilfesystem-Ausbaus mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bis 2036.

Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker hat das Gewalthilfegesetz im Bundesrat als "Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen" bezeichnet: "Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Deutschland ist trauriger Alltag in Deutschland. Das Hilfesystem kommt angesichts des gestiegenen Bedarfes an seine Grenzen. Die Vorstellung, dass Frauen in höchster Not durch Hilfseinrichtungen abgewiesen werden, ist unerträglich, aber aktuell bundesweit bittere Realität. Es ist höchste Zeit, dass wir einen Rechtsanspruch auf Hilfe einführen und gemeinsam in unser Hilfesystem investieren."

Fecker hält mehr Frauenhausplätze und den Ausbau der Fachberatung für betroffene Frauen und Kinder für völlig richtig. Um die Finanzierung des Hilfesystems langfristig zu sichern, erwartet der Finanzsenator aber eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten. "Der Anspruch auf Schutz und Beratung gewaltbetroffener Frauen wird erstmals bundesgesetzlich sichergestellt. Der Bund trägt damit wesentlich zur Einführung dieser wichtigen Sozialleistung bei und hat damit auch eine Mitverantwortung für die auskömmliche Finanzierung. Für Länder und Kommunen bedeutet der Betrieb eines bedarfsgerechten Hilfesystems, das im Sinne der betroffenen Frauen künftig aufrechtzuerhalten ist, eine enorme finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass der Bund sich dynamisch an den Kostenentwicklungen über 2036 hinaus dauerhaft beteiligt."

Hintergrund

In den vergangenen Jahren wurde ein Anstieg von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gegen Frauen verzeichnet. Der jüngste Lagebericht des Bundeskriminalamtes für 2023 zählte 180.000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt. Über 52.000 Frauen und Mädchen wurden demnach bundesweit Opfer von Sexualstraftaten. Und fast jeden Tag gab es einen Femizid in Deutschland (360). Dem Verein Frauenhaus-Koordinierung zufolge fehlen in der Bundesrepublik rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de