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Der Senator für Inneres und Sport

Neufassung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes

Innensenator Mäurer: "Klare Regelungen für den Katastrophenschutz Bremen und Stärkung des Ehrenamts"

18.02.2025

Die umfassende Überarbeitung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG), auf die sich der Senat heute (18. Februar 2025) geeinigt hat, setzt bedeutende Reformen um, insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes und der Stärkung ehrenamtlicher Strukturen. Die Neufassung des Gesetzes regelt Zuständigkeiten und Prozesse klarer und führt neue Kategorien wie das "außergewöhnliche Ereignis" und die "Krise" ein, um auch unterhalb der Schwelle einer Katastrophe handlungsfähig zu bleiben.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie, aber auch verschiedener Hochwasserlagen in mehreren Ländern zeigen, dass es auch unterhalb der Schwelle der Katastrophe Notsituationen geben kann, die einer zentralen Koordinierung bedürfen." Insbesondere gelte es, so Mäurer, die grundsätzlichen Fragen der Zuständigkeiten und der wesentlichen Prozesse inhaltlich neu zu fassen.

Mit der Novellierung soll zudem die Gleichstellung der Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen mit den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr vorangetrieben werden. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Hilfsorganisationen leisten wertvolle Arbeit für den Bevölkerungsschutz. Es ist daher nur konsequent, sie im Rahmen der Entschädigung den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gleichzustellen", so Mäurer.

Weitere Änderungen betreffen den Brandschutz, die Flughafenfeuerwehr, die Einführung einer Halterhaftung insbesondere für Schiffe und die datenschutzrechtliche Handhabe in den Integrierten Leitstellen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet.

Hintergrund:
Ein "außergewöhnliches Ereignis" ist eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die mit den Mitteln der örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr zu bewältigen ist, ohne dass jedoch bereits eine ressortübergreifende Einsatzleitung erforderlich ist. In einer "Krise" hingegen ist die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise beeinträchtigt. Beiden Sonderlagen ist gemeinsam, dass ihnen mit den Strukturen und erforderlichenfalls den Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes begegnet werden muss.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de