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Der Senator für Inneres und Sport

Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine werden automatisch verlängert

25.02.2025

Die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die geflüchteten Personen aus der Ukraine ausgestellt wurden, werden um ein weiteres Jahr, bis zum 4. März 2026, verlängert. Das wurde durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern erwirkt. Die Verlängerung gilt sowohl für gültige als auch für bereits abgelaufene Dokumente. Damit behalten die betroffenen Aufenthaltserlaubnisse ihre Gültigkeit, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum überschritten wurde.

Bereits im vergangenen Jahr wurde eine solche Verlängerung durch den Bund beschlossen, jedoch führte eine unzureichende Informationskampagne zu erheblicher Verunsicherung unter den Betroffenen. Um Unsicherheiten in diesem Jahr zu vermeiden, weist Innensenator Ulrich Mäurer ausdrücklich darauf hin: "Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz müssen keine neuen Dokumente beantragen – ihre Erlaubnisse gelten automatisch weiter." Es sei entscheidend, so Mäurer, dass geflüchtete Menschen in Deutschland wissen, dass ihr Aufenthalt weiterhin gesichert ist. Viele Betroffene und auch Arbeitgeber stünden sonst vor unnötigen Problemen.

Ausnahme für bestimmte Personengruppen
Nicht unter die automatische Verlängerung fallen Personen, die weder die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Ukraine als Asylberechtigte anerkannt waren, kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine hatten und auch nicht mit einer der genannten Gruppen verwandt oder verschwägert sind. Diese Personen müssen sich individuell bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de