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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Situation der Bremer Justiz: Hohe Belastung und besondere Leistungen

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz vorgelegt

06.01.2012

"Die Belastung der bremischen Gerichte und anderer Dienststellen ist hoch, vielfach höher als in anderen Ländern, in manchen Bereichen liegen wir bundesweit an der Spitze. Aber auch die Leistungen der bremischen Justiz sind im Bundesvergleich hervorragend", so beschreibt Staatsrat Matthias Stauch die Situation im Rahmen der heutigen Vorstellung des Berichtes zur Belastung der bremischen Justiz.

Ende August letzten Jahres haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Bremer Obergerichte, die Generalstaatsanwältin und der Leiter der Justizvollzuganstalt ihre gemeinsame Sorge zum Ausdruck gebracht, dass weitere Personaleinsparungen die Arbeitsfähigkeit der bremischen Justiz in Frage stellen würden. Der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner hat damals erklärt, er nehme diese Sorgen sehr ernst und als Ergebnis eines gemeinsamen Gespräches mit den Präsidenten, der Generalstaatsanwältin und dem Leiter der JVA seinen Staatsrat Prof. Matthias Stauch gebeten, gemeinsam mit den Betroffenen einen Bericht zu erstellen, der die Belastung der bremischen Justiz darstellt und in den bundesweiten Vergleich einordnet. Diesen Bericht hat das Justizressort heute vorgelegt.

Zusammenfassend kommt der Bericht zu dem folgenden Ergebnis:

"Betrachtet man alle Bereiche des Justizressorts im Gesamtzusammenhang, so ist festzustellen, dass die aktuell bestehende personelle Ausstattung sich insgesamt an der Grenze der Belastung befindet. Die bremischen Gerichte und Dienststellen liegen im Leistungsvergleich mit den anderen Bundesländern ganz überwiegend oberhalb des Bundesdurchschnitts, vielfach sogar im Spitzenbereich.

Voraussetzung für eine funktionierende bremische Justiz ist vor allem eine gesicherte personelle Ausstattung auf dem aktuell bestehenden Niveau als Minimum.

Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, die verfassungsrechtliche Anforderung der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu erfüllen."

Diese zusammenfassende Bewertung beruht auf der Darlegung der konkreten Belastungssituation der einzelnen Bereiche der bremischen Justiz im Bundesvergleich. Dabei wurden bspw. Verfahrenslaufzeiten, Erledigungen und Eingänge je Richter verglichen oder das Verhältnis von richterlichem zu nichtrichterlichem Personal dargestellt.

Spitzenwerte erreicht die bremische Justiz dabei zum Beispiel im Bereich der Zivilsachen an den Amtsgerichten. Dort liegen die Eingänge je Richter mit 719,3 in 2010 weit über dem Bundesdurchschnitt von 607,3.

"Trotz der extrem hohen Belastung sind die Amtsgerichte in Bremen und Bremerhaven aber auch bundesweit führend bei Erledigungen, wir belegen dort den ersten Rangplatz und die Verfahrensdauer bewegt sich noch im Bundesdurchschnitt. Das zeigt welch engagierte und hoch kompetente Arbeit an unseren Gerichten geleistet wird. Darauf können die Kolleginnen und Kollegen zu Recht stolz sein", kommentiert der Justizstaatsrat diese Zahlen.

In einigen besonders belasteten Bereichen wie den Strafkammern des Landegerichtes und dem Sozialgericht zeichnet sich eine allmähliche Entspannung durch die vom Ressort bereits in der Vergangenheit eingeleiteten Verstärkungsmaßnahmen ab.

"Wir haben bei den Strafkammern zunächst sechs, jetzt immer noch fünf zusätzliche Richterstellen eingesetzt, um die Bestände an Altverfahren abzubauen. Beim Sozialgericht haben wir die Zahl der Richterstellen inzwischen von sieben auf 14 verdoppelt, um dem zusätzlichen Aufkommen an Hartz-4-Verfahren gerecht zu werden. Diese Maßnahmen zeigen Wirkung", erklärte Stauch.

Einen besonderen Schwerpunkt verspricht Prof. Matthias Stauch zukünftig bei den Service-Einheiten und Geschäftsstellen zu setzen. Bei diesen hat sich der Personalabbau der Vergangenheit besonders deutlich ausgewirkt. Das Verhältnis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Geschäftsstellen zu richterlichem Personal ist im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Engpässe in diesem Bereich führen aber maßgeblich mit zur Verlängerung der Verfahrensdauern. Hinzu kommt, dass die Quote an speziell für diese Arbeit ausgebildetem Personal bei nur ca. 40 % liegt.

"Hier ist die Arbeit überhaupt nur zu bewältigen, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz großartigen, zu weiten Teilen überobligatorischen Einsatz zeigen. Hier stehen wir in besonderer Weise in der Pflicht und der wollen wir gerecht werden. Wir müssen hier insbesondere mit weiteren Qualifizierungsangeboten und der schnellen Nachbesetzung vakanter Stellen reagieren", so Stauch.

Weiterhin wird in dem Bericht das Bestreben aller Beteiligten zum Ausdruck gebracht, auch zukünftig alle Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu nutzen, durch den Ausbau der technischen Möglichkeiten z.B. im Bereich der Spracherkennung, der Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der Register. Außerdem sollen durch die Schaffung eines eigenen, effektiven Justiz-Inkassos die Einnahmesituation verbessert werden.

"Wir wollen uns als Justizressort nicht aus unserer Einsparverpflichtung verabschieden, aber wir versuchen konkreten Stellenabbau durch strukturelle Maßnahmen und Einsparungen an anderer Stelle möglichst zu vermeiden", so Staatsrat Prof. Stauch abschließend.

Insgesamt lag das Gesamtbeschäftigungsvolumen in der bremischen Justiz zum Ende 2011 bei 1262 Vollzeitstellen. Darunter 194 Richterstellen (136 ordentliche Gerichtsbarkeit, 58 Fachgerichtsbarkeit) und 48 Staatsanwaltsstellen bei der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft.

Hinweis: Die Druckfassung des Berichts finden sie hier ... PDF-Datei (pdf, 101.3 KB)