Der Bremer Senat hat auf seiner heutigen Sitzung (17.01.2012) eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit den Ländern Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen verabschiedet, mit dem Ziel, menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung künftig zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll das Strafgesetzbuch (StGB) entsprechend verändert werden. Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfahlen wird am heutigen Nachmittag über eine Mitantragstellung entscheiden.
"Sogenannte Hassverbrechen stören den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Der Bremer Senat ist rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Umtrieben in Bremen in den letzten Jahren stets entschlossen entgegen getreten. Mit dem heutigen Vorstoß wollen wir gemeinsam mit anderen Landesregierungen erreichen, dass auch die Mittel des Strafrechts noch stärker im Kampf gegen Rechts genutzt werden können," begründete der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner den heutigen Senatsbeschluss.
Solche Straftaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten, werden unter dem Begriff Hassverbrechen zusammengefasst. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Inneren weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.
"Wer Verbrechen gegen Menschen verübt, weil sie eine bestimmte Religion haben oder einer ethnischen Gruppe angehören, verwirklicht damit besonderes Unrecht. Wir wollen erreichen, dass sich dies zukünftig strafschärfend auswirkt," so beschreibt Günthner das Ziel der Initiative.
In § 46 StGB ist geregelt, welche Aspekte das Gericht bei Festlegung der Strafe zu berücksichtigen hat. Der Änderungsvorschlag der fünf Landesregierungen richtet sich darauf, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele des Täters in Absatz 2 der Vorschrift ausdrücklich als Gesichtspunkte bei der Zumessung der Strafe zu benennen.
Bereits in der Vergangenheit hatte es vergleichbare Vorstöße aus Sachsen-Anhalt und Hamburg gegeben, die aus Bremen unterstützt worden sind, bis heute ist aber keine bundesgesetzliche Regelung zustande gekommen. Mit dem heutigen Beschluss greifen die Kabinette der beteiligten Länder dieses Thema wieder auf.
"Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland ist auch ein entschiedenes gesetzgeberisches Signal erforderlich, dass wir Verbrechen mit fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven mit aller Konsequenz bekämpfen und ahnden werden," so der Justizsenator abschließend.