Versicherungsdaten liegen erst Ende Februar vor – ab dann können Finanzämter Anträge bearbeiten
20.01.2012In diesem Jahr können die Finanzämter frühestens Mitte März die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind bundesgesetzliche Bestimmungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis Ende Februar einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher können die Finanzämter erst ab Anfang März die Einkommensteuererklärungen bearbeiten.
Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung sollen die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen des Finanzamtes bei den Bürgerinnen und Bürgern vermieden werden.