Justiz, Arbeitsagentur und Job-Center schließen Kooperationsvereinbarung
03.05.2012„Der wirksamste Beitrag für die Senkung der Rückfallgefahr von entlassenen Gefangenen oder Tätern, die eine Bewährungsstrafe erhalten haben, ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft“, erklärt Bremens Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner. „Dass die Leute schnell Arbeit finden, ist zentral für einen solchen Erfolg.“
Um dies zu erreichen haben sich die Akteure auf Seiten der Justiz sowie bei Arbeitsagentur und Job-Center auf eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung verständigt, die zum Mai 2012 auch offiziell in Kraft getreten ist. Auf Seiten der Justiz haben neben dem Justizressort auch die Sozialen Dienste der Justiz und die Justizvollzuganstalt die Vereinbarung unterzeichnet.
Mit der neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung soll die Kommunikation zwischen allen beteiligten Behörden verbessert und die Zusammenarbeit gestärkt werden. Ziel ist es, die Betroffenen schnellstmöglich in eine existenzsichernde Erwerbsarbeit zu vermitteln.
Damit wird die Straffälligenarbeit in Bremen um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt. Eine erste Kooperationsvereinbarung zwischen der Justizvollzugsanstalt und den sozialen Diensten der Justiz besteht seit 01.08.2011. Durch diese erste Vereinbarung wurden für die Schnittstelle zwischen dem Übergang von ambulanten und stationären Maßnahmen gemeinsame Handlungsrichtlinien für die beiden Institutionen festgelegt, deren gemeinsamen Ziele die Resozialisierung ihrer Klienten und Inhaftierten und die damit verbundene Prävention sind. Mit der Kooperationsvereinbarung konnten Abläufe und Standards in Kraft gesetzt werden, die eine Kooperation für alle Beteiligten nachvollziehbar und verbindlich werden ließen.
„Diesen Kooperationsvereinbarungen liegt die Überzeugung zugrunde, dass wir besser und erfolgreicher sind, wenn wir ganz eng zusammenwirken“, so Martin Günthner.
Kernpunkt einer erfolgreichen Straffälligenarbeit und der damit verbundenen Kriminalitätsprophylaxe ist nach Auffassung des Bremer Justizressorts ein gut ausgebautes und organisiertes System sozialer Wiedereingliederungshilfen. Insbesondere durch intensive Straftatbearbeitung und soziale Stabilisierung im Rahmen der integralen Straffälligenarbeit und einem gelungenen Übergangsmanagement wird erfolgreiche Resozialisierung erreicht. Neben den ambulanten Angeboten ist es vor allem erforderlich, die bestehende Kooperation aller am Prozess der Wiedereingliederung beteiligten Institutionen so zu gestalten, dass Reibungsverluste noch weiter minimiert werden und gleichzeitig Hilfen gebündelt an die straffällige Person gebracht werden.
Die für Bremen vorliegenden Zahlen erfolgreicher Resozialisierungsverläufe im ambulanten staatlichen Bereich bestätigen den eingeschlagenen Weg. So schlossen drei von vier unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehende Personen in den vergangenen drei Jahren die Bewährungs- oder Führungsaufsichtszeit erfolgreich ohne erneute Inhaftierung und damit strafrechtliche Auffälligkeit ab.
Hintergrundinformationen zu den Sozialen Diensten der Justiz:
Ein großer Teil der Resozialisierungsmaßnahmen liegt bei den Sozialen Diensten der Justiz, dem ambulanten staatlichen Dienst, der über eine umfangreiche Erfahrung bei der Wiedereingliederung von verurteilten Straftätern verfügt. Deren Aufgaben ist die Gerichts- und Bewährungshilfe, sowie Führungsaufsicht. Sie stehen heute vor komplexen Herausforderungen: Sie sollen einen signifikanten Beitrag zur Verhinderung von Straftaten leisten – und das bei Fallzahlen, die in den meisten Bundesländern stetig steigen oder zumindest konstant auf hohem Niveau bleiben. Zum Jahresende 2011 betreuten die SDdJ 2280 Personen im Rahmen der Bewährungs- und Führungsaufsicht. Damit liegt
Die Kooperationsvereinbarung war auch Thema „Ersten Bremer Straffälligenhilfetag“, den die Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen (SDdJ) am 27. April 2012 in Kooperation mit der Hochschule Bremen durchführten. Die zahlreichen Gäste kamen vor allem aus den Bereichen der Justiz, insbesondere des Justizvollzugs und der staatlichen Straffälligenhilfe sowie der Freien Träger der Straffälligenarbeit.
Das Anliegen des Ersten Bremer Straffälligenhilfetages war es, aktuelle kriminalpolitische Entwicklungen und Tendenzen aufzuzeigen und Konsequenzen innerhalb der Straffälligenarbeit zu erörtern. Die Weiterentwicklung eines ausgewogenen, aufeinander abgestimmten Hilfe- und Kontrollprozesses und der Motivations- und Beziehungsarbeit mit den Klienten und die fortschreitende – in Bremen erfolgreiche – enge Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen rückten hierbei besonders in den Focus der Veranstaltung.
Als Ansprechpartner für Rückfragen stehen der Leiter der Sozialen Dienste der Justiz Klaus Kenklies unter 361-2508 oder der zuständige Abteilungsleiter beim Senator für Justiz und Verfassung Jörg Lockfeldt unter 361-14476 zur Verfügung.