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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatsempfang für die Frauenbeauftragten aus Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

03.05.2012

Mit einem Senatsempfang im Kaminsaal des Rathauses hat Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, heute (3. Mai 2012) die neuen Frauenbeauftragten aus den Bremischen Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts begrüßt und ihre Vorgängerinnen verabschiedet, darunter die Frauenbeauftragten der kommunalen Kliniken und von Radio Bremen. Eingeladen waren alle bisherigen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen sowie die im März neugewählten Frauenbeauftragten mit ihren Stellvertreterinnen.

„Zu Ihrem Amt als Frauenbeauftragte gehören Einsatz, Mut, Gradlinigkeit, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Flexibilität“, sagte die Senatorin. In den gut zwei Jahrzehnten, seit es Frauenbeauftragte gibt, hätten sie „einen wichtigen Beitrag geleistet, die Arbeitsbedingungen und Berufschancen von Frauen zu verbessern“. Sehr positiv habe sich beispielsweise ausgewirkt, dass Frauenbeauftragte in Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren einbezogen werden: „Auch wenn sie sich mit ihren Vorschlägen nicht immer durchsetzen: Sie haben den Blick für die Qualifikation von Frauen geschärft. Bei Stellenbesetzungen und Beförderungen werden sie heute ganz anders wahrgenommen als noch vor 20 Jahren“, sagte Anja Stahmann. Vielfach seien es im Berufsalltag vor allem die Frauenbeauftragten, die weiblichen Beschäftigten den Mut machen, sich eine Bewerbung auf Führungspositionen gegen die männliche Konkurrenz selbst zuzutrauen. Und schließlich hätten Frauenbeauftragte immer wieder Möglichkeiten gefunden, den Beruf und etwa die Pflege von Angehörigen besser zu vereinbaren. Nicht zuletzt sei die flexible und bedarfsgerechte Kinderbetreuung der „Streifenhörnchen“ bei der Bereitschaftspolizei dem Einsatz der Frauenbeauftragten zu verdanken.

Die Frauenbeauftragten werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz zeitgleich mit den Personalräten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Frauenbeauftragten vertreten in ihrer Dienststelle die dort beschäftigten Frauen, sind an der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligt und setzen sich für die frauenspezifischen Belange ein.