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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Grauer Wall in Bremerhaven ist erlassen

10.05.2012

Die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss über eine wesentliche Änderung der Deponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven erlassen. Durch den Beschluss wird der Plan der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG) genehmigt, die Deponie weiterzubetreiben. Die BEG hatte beantragt, auf der vorhandenen Deponie weiterer Deponieabschnitte zu errichten und zu betreiben.

Damit die Bremerhavener Abfälle und die Abfälle aus dem Landkreis Cuxhaven auch in Zukunft ortsnah und umweltverträglich beseitigt werden können, bedarf es weiterhin einer Deponie der Klasse I für gering belastete Abfälle und der Klasse III für höher belastete Abfälle mit entsprechenden hohen technischen Anforderungen an das Dichtungssystem und den Standort. Der Standort der Deponie ist aus geologischer Sicht für die Ablagerung von Abfällen sehr gut geeignet. Die bestehenden Deponieabschnitte werden mit einer hochwertigen Abdichtung gesichert.

Nach den Antragsunterlagen werden jährlich 10.000 bis 50.000 Tonnen Abfälle pro Jahr für den Deponieabschnitt der Klasse I und 10.000 bis 25.000 Tonnen Abfälle pro Jahr für den Deponieabschnitt der Klasse III abgelagert. Damit bleibt die BEG im Rahmen der bisherigen Ablagerungsmengen. Die Deponie wird nach Ausnutzung des Ablagerungsvolumens eine Endhöhe von rund 50 Metern haben.

Der Betreiber der Deponie muss die strengen Anforderungen des Umweltrechts an den Deponiebetrieb und die abzulagernden Abfälle sowie alle Auflagen des Beschlusses einhalten. In dem zweijährigen Verfahren wurde die Zulässigkeit des Vorhabens intensiv geprüft. Die zuständigen Fachbehörden wurden beteiligt. Gegen den Plan sind 2.141 Einwendungen durch eine Unterschrift in einer Liste der Bürgerinitiative BI-K.E.G. sowie weitere 117 private Einwendungen mit eigenem Text erhoben worden, die im Erörterungstermin im Dezember 2010 erörtert wurden. Es wurden auch die Gemeinden Bremerhaven und Langen sowie weitere Träger öffentlicher Belange wie Naturschutzverbände gehört. Die erhobenen Einwände wurden geprüft und im Ergebnis zurückgewiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird amtlich bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 15. Mai 2012 bis einschließlich 29. Mai 2012 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr) sowie im Stadtplanungsamt Bremerhaven, Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven, Zimmer 109 (Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Nach telefonischer Vereinbarung unter Nummer 0471/590-2885 ist eine Einsichtnahme im Stadtplanungsamt Bremerhaven auch montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr möglich.

Der Beschluss wird auch auf der Internetseite des SUBV (www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.6827.de) veröffentlicht. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim Oberverwaltungsgericht Bremen erhoben werden.