Der Senat hat heute der Bürgerschaft eine überarbeitete Fassung der Vorlage zur Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital bei der Bremer Landesbank übersandt (siehe Anhang). Die Bankenaufsicht hatte Bedenken hinsichtlich der Passage über die Mindestdividende geäußert. In Absprache mit dem niedersächsischen Finanzministerium wurde deshalb § 5 der Konsortialvereinbarung gestrichen. Finanzsenatorin Karoline Linnert geht weiter davon aus, dass aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der Bremer Landesbank künftig eine Dividende ausgeschüttet werden kann, die den Bremer Einnahmen der zurückliegenden Jahre entspricht: „Auch in der ursprünglichen Fassung konnte die Mindestdividende nicht verbindlich festgeschrieben werden. Nach wie vor streben Bremen und Niedersachsen eine angemessene Gewinnausschüttung an. Die Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital bleibt im Interesse Bremens und der Region. Mit der Kernkapitalerhöhung kann die Landesbank ihre erfolgreiche Arbeit als Partner der regionalen Wirtschaft fortsetzen.“
In der Anlage: