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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialbehörde und JobCenter setzen erleichterte Abrechnung für Sportvereine um

Bildungs- und Teilhabepaket

12.06.2012

Sportvereine und andere Anbieter haben ab sofort keinerlei zusätzlichen bürokratischen Aufwand mehr bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat jetzt eine neue Richtlinie in Kraft gesetzt, die mit den Vertretern des Landessportbundes, Vereinsvertretern und des JobCenters intensiv beraten wurde. Anspruchsberechtigte können sich nun ihre Vereinsbeiträge bis zehn Euro monatlich direkt erstatten lassen, je nach Zuständigkeit vom Jobcenter oder der Sozialbehörde. Bislang konnten die Behörden den BuT-Beitrag nur an die Vereine auszahlen, was dort zu erheblichem Verwaltungsaufwand geführt hat. Sozialstaatsrat Horst Frehe: „Für die Vereine bedeutet das, dass sie keinen Unterschied mehr machen müssen zwischen voll zahlenden Vereinsmitgliedern und Nutzern des Bildungs- und Teilhabepakets. Ihr zusätzlicher Verwaltungsaufwand entfällt damit vollständig.“

Auch für Eltern wird das Antragsverfahren damit einfacher. Gegen Vorlage des Beitragsbescheids mit Zahlungsbeleg oder Kontoauszügen bekommen sie den BuT-Beitrag mit der monatlichen Zahlung der Sozialleistungen für den gesamten Bewilligungszeitraum überwiesen. „Der Bund will sichergestellt wissen, dass der BuT-Beitrag ausschließlich für die Leistungen der Bildung und Teilhabe ausgegeben werden kann“, erläuterte Horst Frehe. „Das ist mit der jetzt erlassenen Richtlinie gewährleistet. Andere Kommunen haben inzwischen vergleichbare Lösungen entwickelt, und die werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anerkannt.“

Helmut Westkamp, Geschäftsführer im JobCenter Bremen betonte: „Wir haben mit der Verwaltungsvereinbarung jetzt erstmals ein Instrument in der Hand, mit dem wir den Wünschen nach Vereinfachung entgegenkommen können und gleichzeitig den hohen Anforderungen des Bundes gerecht werden. Ich freue mich, dass wir endlich diese schlanke Lösung gefunden haben.“

Auch Peter Zenner, Präsident des Landessportbundes, begrüßte die geänderte Richtlinie: „Die Behörden haben sich hier beweglich gezeigt und sind endlich auf die Wünsche von Landessportbund und Vereinen eingegangen. Dort hatte sich erheblicher Druck aufgebaut. Umso größer ist jetzt die Erleichterung, dass wir eine Lösung gefunden haben.“

Die Vereinsvertreter von TuS Huchting, SV Grambke Oslebshausen und TuS Komet Arsten begrüßen die seit langem geforderten Vereinfachungen in der Abwicklung des BuT. „Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung durchaus bewusst, denn gerade die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eines unserer Hauptanliegen“, teilten die Vereine mit. Landessportbund und Vereine haben den Behörden darüber hinaus angeboten, gemeinsam Strategien zu entwickeln, wie sich die Beteiligung von anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen erhöhen lässt.

Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung stehen Kindern für Kultur, Sport und Freizeit monatlich zehn Euro für Beiträge und Gebühren zur Verfügung. Das Paket regelt zudem Zuschüsse zu Schulmaterialien (Ranzen, Stifte, Hefte) von 100 Euro pro Schuljahr, eine „angemessene Lernförderung“ (Nachhilfe), wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen. Auch für die Schülerbeförderung zu Tagesausflügen und Klassenfahrten gibt es Zuschüsse sowie zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Anspruchsberechtigt sind alle Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.