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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Untersuchung wegen Flucht aus Terminerstation abgeschlossen

01.11.2012

Anfang August 2012 gelang einem Untersuchungshaftgefangenen die Flucht aus einer Vorführzelle (Terminerstation) im Landgerichtsgebäude. Der Gefangenen brach damals ein Fenstergitter auf und kletterte dann mittels eines Seiles aus dem Fenster in einen Hinterhof hinab, von wo aus er seine Flucht fortsetzte.

Die Untersuchungen dieses Vorfalls durch den Senator für Justiz und Verfassung und Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen sowie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen.

Nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen geht die senatorische Behörde davon aus, dass dem geflohenen Gefangenen die Ausbruchswerkzeuge durch einen Mitgefangenen, der in der Terminerstation als sogenannter Hausarbeiter eingesetzt war, verschafft worden sind. Bei einer Durchsuchung des Gebäudes ist im Keller ein versteckter über 30 cm langer Stahlschraubendreher aufgefunden worden, der so präpariert war, dass er durch ein Guckloch in der Zellentür in den Haftraum geschoben werden konnte. Der Schraubendreher kommt nach den kriminaltechnischen Untersuchungen als verwendetes Ausbruchswerkzeug in Betracht. Wie Seil und Schraubendreher in die Terminerstation gelangten, konnte nicht ermittelt werden. Weder ein derartiges Seil noch der Typ des Schraubendrehers werden in der JVA Bremen verwendet.

Als Konsequenz aus den Untersuchungen sind u.a. folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt worden:

  • Die Innenvergitterung an den Zellenfenstern ist zusätzlich gesichert worden.
  • Fenstergitter für eine Außenvergitterung werden derzeit hergestellt, die Anbringung soll voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen.
  • Auf den Einsatz eines Hausarbeiters in der Terminerstation wird künftig verzichtet.
  • Sämtliche Gucklöcher an den Zellentüren sind durch dicke Plexiglas-Scheiben gesichert worden.
  • Alle Verfahrensabläufe sind überprüft und die Verwaltungsanweisungen angepasst worden.
  • Die Durchsuchungen von Gefangenen, die von der JVA in die Terminerstation verlegt werden, sowie von Besuchern ist intensiviert worden.
  • Die Kontrolle der Hafträume wurde ebenfalls intensiviert und die Dokumentationspflichten über die Kontrollen wurden verschärft.
  • Weitere bauliche Veränderungen im und am Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit werden derzeit noch geprüft.
  • Über die Einführung einer Videoüberwachung laufen derzeit Gespräche mit Immobilien Bremen.

Dienstpflichtverletzungen von Mitarbeitern der JVA konnten nicht festgestellt werden, demzufolge wurden auch keine Disziplinarverfahren eingeleitet.

Der geflohene Untersuchungshäftling konnte bisher nicht gefasst werden, er wird mittlerweile mit internationalem Haftbefehl gesucht. Das Strafverfahren gegen ihn und die Mitangeklagten wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls wird auch in seiner Abwesenheit fortgesetzt, die Flucht hindert den Verfahrensabschluss nicht.

Sollten im Verlauf der Hauptverhandlung gegen den Mitgefangenen wegen Fluchthilfe weitere Erkenntnisse zu den Einzelheiten der Flucht bekannt werden, werden diese in die weiteren Entscheidungen der senatorischen Behörde einfließen.