Die Abgaben der Spielbank in Bremen sollen auf 40 Prozent gesenkt werden. Das sieht der heute (20.11.2012) vom Senat beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes vor. Damit soll ein wirtschaftlicher Betrieb der Spielbank an der Schlachte ermöglicht werden. Eine Schließung der Spielbank wäre auch das Aus für die Stiftung Wohnliche Stadt, die aus der Spielbankabgabe finanziert wird. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Der Erhalt der Spielbank ist im Interesse Bremens. Wir wollen sicherstellen, dass die Stiftung Wohnliche Stadt auch künftig ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen kann.“
Seit 2009 wurde die Spielbankabgabe in Höhe von 25 Prozent und die Weitere Leistung mit 30 Prozent vom Bruttospielertrag festgesetzt. Von April 2012 bis Ende des Jahres ist wegen der schwierigen Geschäftslage der Spielbank bereits eine zeitlich befristete Verringerung der Weiteren Leistungen um 15 Prozent vereinbart worden. Der Gesetzentwurf des Senats sieht eine Abgabenhöhe von insgesamt 40 Prozent vor (20 Prozent Spielbankabgabe und 20 Prozent Weitere Leistung). Auch diese Sätze können bei einer negativen Geschäftsentwicklung der Spielbank ermäßigt werden. Aus den Weiteren Leistungen werden die Personalkosten für die Steueraufsichtsbeamten, die in der Spielbank arbeiten, bezahlt ( 1,2 Millionen Euro jährlich).
Künftig sollen alle Einnahmen aus den Weiteren Leistungen und der Spielbankabgabe nach Abzug von Umsatzsteuer und Personalkosten komplett der Stiftung zu Gute kommen. Der Senat will damit gewährleisten, dass die Stiftung auch künftig Projekte in Bremen und Bremerhaven finanziell unterstützen kann. Ausgehend von der Prognose der Spielbankbetreiber, die mit einem jährlichen Bruttospielertrag in Höhe von rund 11 Millionen Euro rechnen, sind für die Stiftung in den kommenden Jahren durchschnittliche Einnahmen von gut einer Million Euro pro Jahr zu erwarten.
Finanzsenatorin Karoline Linnert erklärt: „Bundesweit sind die Spielbankumsätze zurückgegangen. Wir werden die Entwicklung der Bremer Spielbank im Blick behalten. Abgabensätze, die zu einer Insolvenz führen, nützen niemandem. Ziel ist, weiterhin Einnahmen für die Stiftung Wohnliche Stadt zu erreichen und den Betreibern der Spielbank ein wirtschaftliches Überleben zu ermöglichen. Sollten die Casinoeinnahmen in den kommenden Jahren anders als erwartet wieder deutlich ansteigen, wird selbstverständlich eine Erhöhung der Spielbankabgabe zu beraten sein.“