Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2012 zum 1. März 2013.
Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der Finanzkasse Bremen-Mitte (Bremer Landesbank, Kto.-Nr. 10 70 11 00 02, BLZ 290 500 00, IBAN DE46290500001070110002, BIC BRLADE22) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2013 abzugeben.
Weitere Informationen und Formulare finden sich im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer